Der ADAC war definitiv klasse.
Sehr engagierter junger Mann. Hat auch verdient ein Trinkgeld bekommen.
Der ADAC war definitiv klasse.
Sehr engagierter junger Mann. Hat auch verdient ein Trinkgeld bekommen.
Alles anzeigenDa es ja bereits des öfteren zu wenig Transparenz bei der Abwicklung von Kia Garantieleistung gekommen ist hier einige grundsätzliche Details (keine Rechtsberatung - nur allgemeine Fakten):
Grundsatz:
Auch wenn die vorhandene Kia Herstellergarantie eine freiwillige Leistung ist (§ 443 BGB), ist der Hersteller bei der Abwicklung zur Transparenz verpflichtet. Er darf Garantieleistungen nicht inhaltlich „im Verborgenen“ durchführen.
Scheint aber gerne gemacht zu werden. Gründe hierzu kann sich jeder welche "ausdenken".
1. Rechtlicher Hintergrund
§ 443 BGB (Garantie)
Garantiebedingungen müssen klar, verständlich und überprüfbar sein. Dazu gehört auch, dass der Kunde nachvollziehen kann, was konkret am Fahrzeug gemacht wurde.
§ 241 Abs. 2 BGB (Nebenpflichten)
Aus dem Garantieverhältnis ergibt sich auch eine Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber dem Kunden.
§ 242 BGB (Treu und Glauben)
Eine Reparatur ohne Offenlegung der durchgeführten Maßnahmen ist unzulässig intransparent.
EU-Verbraucherrecht (RL 2019/771)
Verbraucher haben immer Anspruch auf nachvollziehbare Informationen über Abhilfemaßnahmen.
2. Was offengelegt werden muss
Kia bzw. die Kia Vertragswerkstatt muss mindestens mitteilen:
welche Bauteile ersetzt oder verändert wurden, ob Software-Updates durchgeführt wurden,
ob Funktion, Sicherheit, Haltbarkeit oder Nutzung beeinflusst wurden.
Eine vollständige Offenlegung interner Entwicklungsdetails schuldet er nicht, wohl aber eine konkrete Dokumentation der Arbeiten am Fahrzeug! Ist ja auch irgendwie logisch. Er darf nicht "im dunkle" am fremden Eigentum irgendetwas "zaubern".
3. Wenn der Hersteller die Offenlegung verweigert
Für den Hersteller ergibt das also eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten...
Risiko des Garantie- bzw. Leistungsverlusts
Erschwerte Beweisführung bei späteren Mängeln
Mögliches aufsichtsrechtliches Risiko (bei sicherheitsrelevanten Änderungen)
Für uns als Kunden bedeutet das:
Beweislastvorteil bei späteren Schäden oder Folgemängeln
Möglichkeit, weitere Garantieleistungen oder Gewährleistungsrechte geltend zu machen
Anspruch auf nachträgliche Auskunft oder Dokumentation
Grundlage für Schadensersatz- oder Rücktrittsrechte, wenn Nachteile entstehen
4. Zentrale Konsequenz im Fall des ICCU Tauschs:
Verweigert Kia die Offenlegung, handelt er rechtlich zu seinem eigenen Nachteil. Im Streitfall wird regelmäßig zu Gunsten des Kunden unterstellt, dass:
Änderungen erfolgt sind,
diese relevant waren,
und der Kunde ohne Kenntnis hierüber nicht ordnungsgemäß informiert wurde.
Quintessenz auch zu diesem Fall:
Kia darf im Garantiefall reparieren, aber nicht schweigen – Transparenz über die vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug ist rechtlich geschuldet und schützt am Ende nicht den Kia, sondern uns als Kunden.
Man könnte also im Nachgang schriftlich dazu auffordern Auskunft zu geben. Das ist aus meiner Sicht auch wichtig beim Thema spätere Verwertung des EV6 bei einem Verkauf. Wenn man dem Kaufinteressenten auf Rückfrage da irgendwas erzählt, es wäre was gemacht worden, aber was konkret hätte man (nie) offenbart von der Werkstatt. Da würde ich persönlich die Finger vom Auto lassen 😉
Sind deine Aussagen Zitate, eigene Worte, oder KI?
Für mich klingt das eher nach Gewährleistung und nicht Garantie.
Bezüglich Garantie (nicht Gewährleistung) gibt es einige interessante Urteile, welche den Verbraucher nicht besser stellten.
Sorry aber warum kann Dein Sohn nicht selbst die Stelle absichern? Dafür braucht man ja wohl keine Pannenhilfe.
Unter einer Absicherung auf dem Stanstreifen auf der Autobahn stelle ich mir etwas anderes, als nur das Aufstellen eines Warndreiecks, vor.
Ich hatte meinen Wagen ca. 70 Meter vor dem Auto meines Sohnes abgestellt, so dass wir durch meinen Wagen geschützt waren, mein Sohn hatte dabei nur die Aufgabe, die Augen auf den Verkehr zu richten und mich beim Bedarf zu warnen.
ZitatWas ihr dann mit dem Reifen gemacht habt dürfte normal auch jeder können wenn er einen Schein hat.
Echt?
🤣🤣🤣
Sind deine Aussagen Zitate, eigene Worte, oder KI?
Für mich klingt das eher nach Gewährleistung und nicht Garantie.
Bezüglich Garantie (nicht Gewährleistung) gibt es einige interessante Urteile, welche den Verbraucher nicht besser stellten.
Nimm es als meine Aussagen die zitieren, was es dazu zu finden gibt.
Quellen etc. sind ja aufgeführt.
Gewährleistung = gesetzlicher Mindestschutz gegen anfängliche Mängel
Garantie = freiwilliger Zusatzschutz mit Bedingungen laut individueller Garantievereinbarung. Ist aber kein Freibrief wie von mir zuvor aufgeführt.
Grundsätzlich darf der Hersteller nicht einfach etwas verändern, ohne das der Eigentümer informiert wird was gemacht worden ist - Garantie hin und her. In anderen Ländern ist das ggf. möglich aber innerhalb der EU wohl nicht. Der Eigentümer hat ein Recht auf Information zu durchgeführten Maßnahmen etc.
Es geht hier ja um die konkrete Aufklärung über ausgeführte Arbeiten und den Tausch von Teilen ggf. ein Software-Update.
Wieso sollte man das nicht offen kommunizieren? Es tut nicht weh,
zu kommunizieren, (auch schriftlich) das beispielsweise eine ICCU Version A gegen ICCU Version B nebst Software getauscht worden ist. Da verrät man auch keine Geheimnisse. Aber vielleicht will man sich (das Unternehmen) vor Ansprüchen (welcher Art auch immer) schützen, die durch durchgeführte "Handlungen" ggf. noch aufkommen (können).
Ich würde die Werkstatt freundlich um information bitten, welche Arbeiten im Rahmen der durchgef. Garantieleistung am Fahrzeug im Auftrag d. Herstellers ausgeführt worden sind. Wenn die Werkstatt als Beauftragter bzw. Erfüllungsgehilfe des Herstellers das nicht machen möchte: dann würde ich es beim Garantiegeber direkt freundlich schriftlich anfordern.
Der Hersteller darf entscheiden, wie er repariert – aber nicht, ob er den Kunden im Nachgang darüber informiert, was er getan hat.
...Ebenso schade finde ich, dass die 12V-Batterie nicht getauscht wurde, die so tot war wie man nur tot sein kann. Nach ICCU-Tausch und Laden und allem hat sie aber keine Auffälligkeiten gezeigt. Und da zwei Jahre Gewährleistung vorbei konnte der Händler nichts machen.Haben wir hier ja auch schon öfters gelesen....
Um so wichtiger wäre es doch, auch hier einen Dokumentation der Garantiearbeiten zu bekommen. Wenn die Batterie nach ein paar Tagen doch ausfällt, wäre es doch ein Foldeschaden des ICCU-Defekts und ein feiner Zug von Kia die 12V-Batterie mit Kulanz zu ersetzen.
![]()
BTT ![]()
Deine Wortwahl ist manchmal grenzwertig!
Ich bin kein ADAC-Mitglied und mir wurde schon geholfen! Und es handelt sich meist um Vertragsunternehmen des ADAC- das sollte man schon mit berücksichtigen.
Und ich frage mich immer wieder: Warum ist die Erwartungshaltung vieler in unserem Land so unrealistisch?
Deine Wortwahl ist manchmal grenzwertig!
Sorry, wenn ich manchmal kein Blatt vor dem Mund nehme, wenn ich meine Erfahrungen wiedergebe.
ZitatIch bin kein ADAC-Mitglied und mir wurde schon geholfen!
Das bezweifle ich überhaupt nicht.
Mir wurde in wirklich dringenden und kritischen Fällen aber nicht geholfen! Und zwar in jüngster Zeit.
ZitatUnd es handelt sich meist um Vertragsunternehmen des ADAC- das sollte man schon mit berücksichtigen.
Wieso sollte ich berücksichtigen, wie ADAC die Vergabe an Sub-Unternehmen macht?
Ich habe (hatte) einen Vertrag mit ADAC only.
ZitatUnd ich frage mich immer wieder: Warum ist die Erwartungshaltung vieler in unserem Land so unrealistisch?
Was ist denn unrealistisch an der Erwartungshaltung, dass einem:
a) geholfen wird
b) in akzeptabler Zeit
Meine Erfahrungen aus der jüngsten Zeit zeigt, dass a) und b) durch ADAC trotz Plus-Mitgliedschaft nicht erfüllt wurden.
Es geht hier doch um ICCU Probleme und Rückruf und nicht um Automobilclubs, oder? Das Thema hat schon 511 Seiten 🫣 macht dafür doch einfach eine extra Seite auf 👍
Alles anzeigenDer Händler hat glaub alles getan.
KIA könnte einige Dinge anders handlen.
Es ist schade, dass die Mobilitätsgarantie nur sechs Tage greift.
„Nur“ insofern als das es sich hierbei offenbar um Kalendertage handelt. Es interessiert KIA nicht, dass dem Händler von diesen sechs Tagen aufgrund von Sylvester und Wochenende nur zwei Tage blieben, um das Problem zu beseitigen.
Pech halt.
Fazit: dem Händler unterstelle ich, dass er in meinem Sinne das „Best“-mögliche getan hat.
Wissen tue ich es aber nicht.
KIA hat sich nicht mit Ruhm bekleckert. Die schnelle problemlose Möglichkeit, einen Ersatzwagen zu erhalten fand ich klasse.
Der anschließende Umgang mit den kalenderbedingten Verzögerung war… schade.
Alles andere, ausbaufähig.
Hier mal nur Nebenbei.
Die Mobi Garantie Kauft KIA auch nur beim ADAC, ist also so wie wenn du ADAC Mitglied bist gibt es auch nur 6 Tage.
Lies doch bitte mal deine Unterlagen durch ( nicht nur du, sondern alle die da immer darauf Rumhacken) zur Mobi Garantie.
Ich finde es aber gut das ja nicht nur du deinen Wagen so schnell wieder hast , sondern das es in letzter Zeit im Allgemeinen schnell geht, sofern die Werkstatt genug Mitarbeiter hat.