Alles anzeigenDa es ja bereits des öfteren zu wenig Transparenz bei der Abwicklung von Kia Garantieleistung gekommen ist hier einige grundsätzliche Details (keine Rechtsberatung - nur allgemeine Fakten):
Grundsatz:
Auch wenn die vorhandene Kia Herstellergarantie eine freiwillige Leistung ist (§ 443 BGB), ist der Hersteller bei der Abwicklung zur Transparenz verpflichtet. Er darf Garantieleistungen nicht inhaltlich „im Verborgenen“ durchführen.
Scheint aber gerne gemacht zu werden. Gründe hierzu kann sich jeder welche "ausdenken".
1. Rechtlicher Hintergrund
§ 443 BGB (Garantie)
Garantiebedingungen müssen klar, verständlich und überprüfbar sein. Dazu gehört auch, dass der Kunde nachvollziehen kann, was konkret am Fahrzeug gemacht wurde.
§ 241 Abs. 2 BGB (Nebenpflichten)
Aus dem Garantieverhältnis ergibt sich auch eine Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber dem Kunden.
§ 242 BGB (Treu und Glauben)
Eine Reparatur ohne Offenlegung der durchgeführten Maßnahmen ist unzulässig intransparent.
EU-Verbraucherrecht (RL 2019/771)
Verbraucher haben immer Anspruch auf nachvollziehbare Informationen über Abhilfemaßnahmen.
2. Was offengelegt werden muss
Kia bzw. die Kia Vertragswerkstatt muss mindestens mitteilen:
welche Bauteile ersetzt oder verändert wurden, ob Software-Updates durchgeführt wurden,
ob Funktion, Sicherheit, Haltbarkeit oder Nutzung beeinflusst wurden.
Eine vollständige Offenlegung interner Entwicklungsdetails schuldet er nicht, wohl aber eine konkrete Dokumentation der Arbeiten am Fahrzeug! Ist ja auch irgendwie logisch. Er darf nicht "im dunkle" am fremden Eigentum irgendetwas "zaubern".
3. Wenn der Hersteller die Offenlegung verweigert
Für den Hersteller ergibt das also eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten...
Risiko des Garantie- bzw. Leistungsverlusts
Erschwerte Beweisführung bei späteren Mängeln
Mögliches aufsichtsrechtliches Risiko (bei sicherheitsrelevanten Änderungen)
Für uns als Kunden bedeutet das:
Beweislastvorteil bei späteren Schäden oder Folgemängeln
Möglichkeit, weitere Garantieleistungen oder Gewährleistungsrechte geltend zu machen
Anspruch auf nachträgliche Auskunft oder Dokumentation
Grundlage für Schadensersatz- oder Rücktrittsrechte, wenn Nachteile entstehen
4. Zentrale Konsequenz im Fall des ICCU Tauschs:
Verweigert Kia die Offenlegung, handelt er rechtlich zu seinem eigenen Nachteil. Im Streitfall wird regelmäßig zu Gunsten des Kunden unterstellt, dass:
Änderungen erfolgt sind,
diese relevant waren,
und der Kunde ohne Kenntnis hierüber nicht ordnungsgemäß informiert wurde.
Quintessenz auch zu diesem Fall:
Kia darf im Garantiefall reparieren, aber nicht schweigen – Transparenz über die vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug ist rechtlich geschuldet und schützt am Ende nicht den Kia, sondern uns als Kunden.
Man könnte also im Nachgang schriftlich dazu auffordern Auskunft zu geben. Das ist aus meiner Sicht auch wichtig beim Thema spätere Verwertung des EV6 bei einem Verkauf. Wenn man dem Kaufinteressenten auf Rückfrage da irgendwas erzählt, es wäre was gemacht worden, aber was konkret hätte man (nie) offenbart von der Werkstatt. Da würde ich persönlich die Finger vom Auto lassen 😉
Sind deine Aussagen Zitate, eigene Worte, oder KI?
Für mich klingt das eher nach Gewährleistung und nicht Garantie.
Bezüglich Garantie (nicht Gewährleistung) gibt es einige interessante Urteile, welche den Verbraucher nicht besser stellten.