Beiträge von djduese

    Hallo zusammen,


    meine Bestellung ist noch keinen Monat her, habe also noch eine lange Wartezeit vor mir. Dennoch möchte ich mir schon Mal ein wenig die einzelnen Tarife anschauen, um zu gucken, welcher bei meinem Fahrprofil der Günstigste sein könnte.

    Da ich bislang aber noch keine Erfahrungen in der E-Mobilität habe, würde ich gerne mal fragen, ob ich irgendwelche Kosten übersehen, oder einen Denkfehler drin habe.


    Aktuell berücksichtige ich:

    - Einmalkosten bei Vertragsabschluss (zum Beispiel für eine Ladekarte oder Aktivierungsgebühr)

    - monatliche Grundgebühr

    - Preis für AC-Laden, DC-Laden, sowie Ionity

    - ca. jährliche Fahrleistung

    - möglicher Durchschnittsverbrauch.


    Mir ist klar, dass ich nicht auf den Cent genau die Preise errechne, die ich in einem Jahr dann auch bezahle, aber es soll mir einen groben Überblick verschaffen.


    Ich habe mir einen Hecktriebler mit großem Akku bestellt. Dieser ist laut WLTP angegeben mit 16,5 kWh auf 100 km. Da ich 95 % Kurzstrecke in der Großstadt fahre und eher auch ein ruhiger Fahrer bin, gehe ich davon aus, dass im Alltag unter den angegebenen 16,5 kWh komme. Dennoch möchte ich auch Ladeverluste und andere Eventualitäten ein wenig berücksichtigen, weswegen ich mit 17 kWh plane. Größtenteils werde ich wohl AC-Ladesäulen nutzen, da ich diese direkt vor der Arbeitsstätte, sowie zuhause habe. Da ich keine Möglichkeit für eine Wallbox habe, bin ich auf die öffentlichen Ladesäulen angewiesen.


    Ich habe mir in einer einfachen Excel Tabelle dafür eine Übersicht erstellt, in der kann ich die folgenden Parameter flexibel anpassen:

    - Preise für DC/AC/Ionity je Tarif

    - Durchschnittsverbrauch

    - jährliche Fahrleistung

    - dadurch wird die Gesamtanzahl an notwendigen Ladungen errechnet

    - das Verhältnis DC-Ladungen, AC-Ladungen, Ionity

    - durchschnittliche kWh pro Ladevorgang (habe hier mal 60 kWh eingeplant)


    Aktuell zeigt mir meine Liste an, wie viel ich, auf ein Jahr gesehen, fürs Tanken zahlen müsste je Tarif. Dafür werden die kWh errechnet, die ich im Jahr benötige (errechnet aus Durchschnittsverbrauch und Fahrleistung), geteilt durch die Durchschnittliche Lademenge. Von dieser Gesamtzahl an Ladevorgängen kann ich noch angeben, wie viele Ladestopps ich an DC und Ionity Ladesäulen schätze. Daraus errechnet es mir dann die Gesamtkosten, inkl. Grundgebühr und Einmalkosten.

    Hier mal ein Beispielbild bei 8.000 km , Durchschnittsverbrauch von 17kWh und durchschnittlicher Lademenge von 60 kWh

    ev6-forum.de/attachment/3474/


    Hat jemand noch weitere Vorschläge, was man noch berücksichtigen sollte?

    Warum sollte ein Richter das anders sehen? Es steht doch so im Kaufvertrag!

    Wie sollen Kia und auch andere Hersteller sonst einen Modelljahreswechsel durchführen?

    Dann müsste Kia, selbst jetzt noch, teilweise Modelljahr 2021 ausliefern.

    Sowas muss Kia bei seinen Planungen berücksichtigen. So, wie du es gesagt hast, darf auch Kia sich nicht die Rosinen aus dem Vertrag raus picken.

    Vertrag ist Vertrag. Ich bekomme zum Lieferzeitpunkt ein Modelljahr 2023 und somit hab ich auch den Anspruch auf die Funktionen eines Modelljahr 2023. Wenn ich ein Fahrzeug bekomme, was längere Zeit auf Halde stand und nachweislich ein Modelljahr 2022 ist, habe ich auch nur die Ansprüche darauf.

    Das darfst du gerne mal einen Richter so fragen. Arbeitskollege hatte Ähnliches mal bei einem deutschen Automobilhersteller. Und ich kann dir sogar sagen, dass der Käufer deutlich mehr Rechte hat, als der Verkäufer. Stichpunkt Streichen von Ausstattungen.


    Aber egal, ich streite mich nicht darum, ich weiß, was in meinem Vertrag steht und welche Rechte ich habe. Sollte ich einmal den Fall haben, dass Kia mir die Ansprüche verwehren will, dürfen sich gerne die Anwälte darüber austauschen.

    1. Du hast ziemlich sicher keinen Vertrag mit Kia

    2. Der Händler hat solche Aussagen von Kia nur zu vertreten wenn er sich diese VOR / BEM Abschluss des Kaufvertrages mit dem Käufer zu eigen gemacht hat

    3. Rosinen rauspicken wie man gerade lustig ist klappt in einer juristischen Auseinandersetzung eher nicht. Da stellt sich in einem solchen Fall einzig die Frage was dem Kunden vor/bei Abschluss des Vertrages zugesagt wurde.

    in meinem Kaufvertrag steht bei der Ausstattung extra bei „Technische Änderungen in Konstruktion und Ausstattung vorbehalten. Sie können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Alle Angaben sind unverbindlich…“

    Somit kann aufgrund von Modelljahreswechsel jegliche Änderung gerechtfertigt werden. Und das nicht immer nur zum Nachteil des Käufers.


    Auch in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen steht bei mir unter Punkt IV (Lieferung und Lieferverzug) Absatz 7, das Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton, sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers, während der Lieferzeit vorbehalten sind, sofern die Änderungen… für den Käufer zumutbar sind.


    Somit gelten Modelljahresänderungen zu den genannten Änderungen und sind Vertragsbestandteil.

    Fakt ist aber: man kann das nicht mit dieser Argumenatition geltend machen weil man eben ja keine Bestellung hat in welcher was in der Art drin steht "Mj23 inkl Akku-Vorkonditionierung" - darauf kann man den Mangel nicht stützen weil die Funktion der. Vorkonditionierung eben nicht bei Kauf zugesagt/versprochen wurde. Ergo: diese Argumentationskette ist fehlerhaft und würde vor Gericht keinesfalls Bestand haben.

    was sollte der Kaufvertrag dabei für eine Rolle spielen?

    Dann müsste jeder Händler bei jedem Garantieanspruch erstmal prüfen, wann wurde der Kaufvertrag unterschrieben und war die fehlerhafte Funktion zu dem Zeitpunkt schon Vertragsbestandteil…

    Wenn Kia angibt, dass ab Modelljahr 23 die Vorkonditionierung an Bord ist, und man nachweislich, anhand der Fahrgestellnummer erkennbar, ein Modelljahr 23 besitzt, spielt es keine Rolle, ob man den Kaufvertrag beim Stand MJ21, MJ22 oder MJ23 unterschrieben hat.


    Wäre ja noch schöner, wenn ich laut Kia Funktionen an Bord haben sollte, die sich dann aber darauf berufen, dass ich den Kaufvertrag Anfang 22 unterschrieben habe.

    Interessant ist, dass es aktuell nur 8 Bestellungen (weltweit) gibt, die meiner Spezifikation entsprechen, meine Bestellung die älteste ist und daher als erstes produziert wird, sobald die Spezifikation in die Produktionsplanung läuft

    diese Aussage bekräftigt auch die Aussage meines Händlers, dass die Autos blockweise produziert werden. Da geht es für Kia natürlich schneller, wenn sie immer erst die großen Blöcke abarbeiten, auch wenn das für die Wartenden der kleinen Blöcke alles Andere als fair ist.

    Bezüglich einer Anpassung der Liste. Wenn man diese anpassen sollte, wäre es vermutlich ratsam, für jedes Paket eine eigene Option zu hinterlegen, um alle Kriterien einzeln filtern zu können. Schließlich könnte es ja auch sein, dass zum Beispiel ein Bauteil eines bestimmten Pakets für Verspätungen sorgt. Also als Beispiel alle mit Paket 3… Wenn nicht jetzt, könnte es ja auch zukünftig zu solchen Engpässen kommen.

    Soll nicht heißen, dass die Liste angepasst werden muss, aber wenn, dann sollte man es richtig machen. Nur als Ratschlag

    Glückwunsch. Bei mir dauert es auch nicht mehr lange.... ach nee, warte, hab ja heute erst bestellt....