Ich möchte eine Wallbox kaufen, weiß aber nicht welche

  • Das muss ja ein alter Schuppen sein in dem Du wohnst 8o

    Das war jedenfalls bei unserer Wallbox kein Problem und ich habe davon auch nie irgendwo was gelesen, außer in Fällen in denen der Bau halt...steinalt war.

    Ja, ist jetzt 19 Jahre alt. ;)

    Trotzdem wurde eine Leistungserhöhung nötig :|

    Gruß Ingo

    ——

    vFL GT-Line LR RWD, (MJ2023) *28.11.2022 Totalschaden am: 29.10.2025 ;(

    Auf der Suche nach einem Nachfolger :S

  • FaceOfIngo Was heißt ein "gewisses" Mitspracherecht? Der VM hat in erster Linie das Mitspracherecht, es ist sein Objekt. Einzelobjekt, WEG, Lasterhöhung, vorhandene (ausreichende?) Installationssituation, Kosten der Installation bis zum Anschlusspunkt etc etc...gibt genug Gründe für eine Ablehnung. Ganz überspitzt formuliert...das Recht auf eine WB ist vergleichbar mit dem Recht auf Arbeit. Niemand muss Dir eine geben. Daher hab ich den TE nach den angeführten Gründen gefragt.

    Habe ich ja geschrieben, nur anders verklausuliert. ;)

    Gruß Ingo

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  • Das muss ja ein alter Schuppen sein in dem Du wohnst 8o

    Das war jedenfalls bei unserer Wallbox kein Problem und ich habe davon auch nie irgendwo was gelesen, außer in Fällen in denen der Bau halt...steinalt war.

    Das hat nicht zwingend was mit "altem Schuppen" zu tun. Es ist zB möglich das bereits eine 11kW-WB ans Hausnetz angeschlossen ist und nun eine zweite hinzukommen soll...so in unserem Fall.

    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem...


    GT-Line AWD (vFL), moonscape, P5, P6, P7, GD, WP, AHK, Tür-/Heckprojektoren...725 Tage von Bestellung bis Auslieferung

    MOD: [S] Borbet BY 21" / [W] Borbet Y 19", Eibach ProKit 40/30, Eibach Spacer 5/18, Barracuda Racing Bolts, AAW, FitcamX, Musway D8v3 + BTA2...

    &charge-Einladungslink: < KLICK MICH > Vielen Dank!

  • Wie ist das denn mit der gesetzlichen Vorgabe, dass die Wallbox "dimmbar" sein muss durch den Netzbetreiber (was ja sowohl für feste als auch mobile Wallboxen gilt)?
    Das sollte ja berücksichtigt werden, gerade weil es hier nicht um das eigene Haus geht.

    Die Go-e kann das, die Fayree kann das bspw. nicht.

    Mein Schwager hat sich deswegen gerade diese Woche die Go-e Box geholt (auf meine Empfehlung hin), weil die Wallboxlösung seines PV Herstellers eben keine "Dimmbarkeit" kann.

    Ich selber habe die Fayree (mit Wlan) im Einsatz, aber ich habe meinen Anschluss auch vor der Gesetzesänderung gemacht und mich betrifft diese Thematik Dimmbarkeit daher nicht.

    Seit 10/2023 -> EV6 GT mit Glasdach in Yachtblau und AHK

  • Es ist zB möglich das bereits eine 11kW-WB ans Hausnetz angeschlossen ist und nun eine zweite hinzukommen soll...so in unserem Fall.

    Ein Lastmanagement hätte nicht ausgereicht?

  • Danke für die Hinweise.Go-E ist auch mein Favorit.

    'Mein Vermieter war zuerst dafür, hat dann aber später angerufen und "entscheiden, dass es nicht gemacht wird" Er hat trifftige Gründe die er uns später noch nennen wird, hat aber zur zeit andere Sorgen. Ich habe keine Lust, eine baldige und saftige Mieterhöhung zu kassieren. Kürzlich fragte er, ob wir eine Wärmepunpe haben wollten. In dem Zusammenhang wird unsere 11KW Steckdose keine Thema mehr sein.

    GT-Line AWD EZ 03/25 wolfsgrau komplett + AHK seit 7.8.25

  • Ein Lastmanagement hätte nicht ausgereicht?

    Nein, WIE ich was steuere interessiert den Netzbetreiber (zumindest hier) nicht. Und so laden wenigstens auch beide Fahrzeuge noch gleichzeitig mit Volllast...also noch, wer weiß was noch alles kommt :|

    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem...


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  • Nein, WIE ich was steuere interessiert den Netzbetreiber (zumindest hier) nicht. Und so laden wenigstens auch beide Fahrzeuge noch gleichzeitig mit Volllast...also noch, wer weiß was noch alles kommt :|

    Ich meine damit auch eher als interne Lösung, den bestehenden Anschluss einfach beizubehalten und die zweite Wallbox einfach per Lastmanagement mit der ersten Wallbox den jeweiligen Anteil unter sich ausmachen zu lassen. Mit jeweils 5,5kW im "Extremfall" zu laden wäre immerhin noch eine bessere Lösung als nur eine zu haben, oder nicht?

  • Für Leistungen über 4,2kW muss seit 01.01.2024 die Möglichkeit des Lastmanagement durch den VNB vorgesehen werden. (§14a EnWG, Stichwort SteuVE - Steuerbare Verbrauchs Einrichtungen)

    Kannst Du ablehnen, dann wird es halt "teurer". Wenn der Netzbetreiber, bzw. Stromanbieter es bemerkt.

    Gruß Ingo

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