Was bitte? nix kannst du ablehnen, muss der Elektriker anmelden... wenn er das nicht macht riskiert er seine Zulassung am Netz des VNB zu arbeiten.
Ich möchte eine Wallbox kaufen, weiß aber nicht welche
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Mit jeweils 5,5kW im "Extremfall" zu laden wäre immerhin noch eine bessere Lösung als nur eine zu haben, oder nicht?
Die WB können das, aber das hätte uns auch kein Elektriker angeschlossen, und ich steh mit Strom auf Kriegsfuß. Es war eh Zeit die Hausinstallation kpl. zu erneuern, incl. separatem Zähler für Ladestrom. Die Lasterhöhung beim Netzbetreiber hat auch nur einmalig ca 129€ gekostet...pillepalle, da mach ich nicht rum.
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Mein Nachbar hat die Heidelberg Eco (11kw) installieren lassen. Die Eco ist vom Versorger nicht steuer- oder regelbar.
Der Elektriker musste aber trotzdem, laut Vorgabe) eine Datenleitung zur Wallbox legen.
Bisher hat der Elektriker noch von keiner Herabsetzung der Ladeleistung bei seinen Kunden gehört.
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Die habe ich auch, die könnte man (mit relativ wenig Aufwand) höchstens abschaltbar machen

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Was bitte? nix kannst du ablehnen, muss der Elektriker anmelden... wenn er das nicht macht riskiert er seine Zulassung am Netz des VNB zu arbeiten.
Es gibt spezielle Tarife, für Geräte (Wallbox; Wärmepumpe), die durch den NB steuerbar sind, du kannst diese Tarife aber auch als Tarif ohne Steuerung der Geräte bekommen, diese sind dann aber teurer.

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Das bezieht sich aber meiner Kenntnis nach nur für ältere Bestandsanlagen, die vor dem 1.1.2024 errichtet wurden sind. Nach dem Stichtag muss die Installation zwingend dem §14 entsprechen und steuerbar sein. Steuerbar kann auch ein Schütz sein, das dann eben einfach abschaltet.
Bestandsanlagen müssen bis 2028 auch mit der Steuerung nachgerüstet werden.
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Bestandsanlagen müssen bis 2028 auch mit der Steuerung nachgerüstet werden.
Spannend, da unser Netzbetreiber sich bisher noch nicht einmal in Sachen mME oder iMSys rührt

Drei Jahre sind schnell vergangen...
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Ja, das kenne ich auch. Bis vor kurzem konnte man noch die Preise für den Tausch als mögliche Begründung anführen, aber das sollte ja auch angehoben werden. Vielerorts kann aber auch der kleine Ortsnetzumrichter der Grund sein, denn wenn die auch noch alt sind, dann haben die Netzbetreiber in aller Regel gar keine Möglichkeit zu regeln. Es wird sicher mehrere Gründe dafür geben, das es eben nicht getan wird oder nur schleppend.
Und wenn ich mir so anschaue, dass praktisch jeder Netzbetreiber seine eigenen Vorgaben macht wie der Zählerplatz auszusehen hat..... herzlich Willkommen in der Kleinstaaterei.

Okay, genug OT.
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Es gibt spezielle Tarife, für Geräte (Wallbox; Wärmepumpe), die durch den NB steuerbar sind, du kannst diese Tarife aber auch als Tarif ohne Steuerung der Geräte bekommen, diese sind dann aber teurer.

Ändert nichts an der Tatsache, dass JEDE SteuVE über 4,2kW seit 01.01.2024 in D angemeldet werden MUSS.
SteuVE im Sinne des EnWG sind unter anderem: Speicher, Wärmepumpen, Wallboxen
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Bestandsanlagen müssen bis 2028 auch mit der Steuerung nachgerüstet werden.
Dann warte ich mal bis sich mein Netzbetreiber meldet, wohne zwar in D, der Netzbetreiber ist aber CH, Ich habe meine WB 2022 installiert,