In der Tabelle des ADAC steht zweimal "Ja" (also illegales Öffnen und Starten möglich) für den EV6 ab 9/2024. Ist das nicht das FL Modell?
Zwei Dinge, die Diebstähle per Gameboy waren, soweit ich weiß, ein ziemlich (auf HMG?) begrenztes Phänomen. Dazu, man kann es offensichtlich nicht oft genug wiederholen, ist das ganze auch noch lokal begrenzt.
Der ADAC ging meines Wissens, wahrscheinlich durch die beiden oben von mir genannten Punkte begründet, nie vertieft (überhaupt?) auf den Gameboy ein. Wie das einzustufen ist kann ja jeder für sich werten. ![]()