Origianl KIA Dashcam wer weiß mehr?

  • […]

    Ich rede von dem Bild in #1.

    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem...


    GT-Line AWD (vFL), moonscape, P5, P6, P7, GD, WP, AHK, Tür-/Heckprojektoren...725 Tage von Bestellung bis Auslieferung

    MOD: [S] Borbet BY 21" / [W] Borbet Y 19", Eibach ProKit 40/30, Eibach Spacer 5/18, Barracuda Racing Bolts, AAW, FitcamX, Musway D8v3 + BTA2...

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  • Ich habe damit keine Erfahrung, ist das Relevant?

    Aus dem Web:

    Eine Dashcam mit integriertem GPS ist generell sinnvoll, da sie im Falle eines Unfalls präzise Standort- und Geschwindigkeitsdaten liefert, die als wertvolle Beweise dienen können. Diese zusätzlichen Daten untermauern die Glaubwürdigkeit Ihrer Videoaufnahmen bei Versicherungen und vor Gericht.



    Vorteile einer GPS-Dashcam

    • Präzise Geodaten: GPS zeichnet den genauen Standort Ihres Fahrzeugs auf. Im Falle eines Unfalls kann dies Ihre Schilderung des Unfallhergangs bestätigen und ist entscheidend für die Klärung der Schuldfrage.
    • Geschwindigkeitsnachweis: Die gefahrene Geschwindigkeit wird ebenfalls dokumentiert. Dies kann helfen, unberechtigte Anschuldigungen wegen überhöhter Geschwindigkeit zu entkräften oder die tatsächliche Geschwindigkeit anderer Beteiligter zu belegen.
    • Automatische Zeitstempel: GPS sorgt für einen genauen Datums- und Zeitstempel auf den Aufnahmen, was für die juristische Verwertbarkeit wichtig ist.

    Kia EV6 GTline - AWD - (P5, P6, P7, Glasdach)

    MY24

    Farbe: schwarz

  • Aus dem Web:

    Eine Dashcam mit integriertem GPS ist generell sinnvoll, da sie im Falle eines Unfalls präzise Standort- und Geschwindigkeitsdaten liefert, die als wertvolle Beweise dienen können. Diese zusätzlichen Daten untermauern die Glaubwürdigkeit Ihrer Videoaufnahmen bei Versicherungen und vor Gericht.



    Vorteile einer GPS-Dashcam

    • Präzise Geodaten: GPS zeichnet den genauen Standort Ihres Fahrzeugs auf. Im Falle eines Unfalls kann dies Ihre Schilderung des Unfallhergangs bestätigen und ist entscheidend für die Klärung der Schuldfrage.
    • Geschwindigkeitsnachweis: Die gefahrene Geschwindigkeit wird ebenfalls dokumentiert. Dies kann helfen, unberechtigte Anschuldigungen wegen überhöhter Geschwindigkeit zu entkräften oder die tatsächliche Geschwindigkeit anderer Beteiligter zu belegen.
    • Automatische Zeitstempel: GPS sorgt für einen genauen Datums- und Zeitstempel auf den Aufnahmen, was für die juristische Verwertbarkeit wichtig ist.

    Nachteil wäre hier aber auch:

    präzise Geschwindigkeitsdaten


    Man muss nicht rasen... aber wenn es zu einem Unfall kommt und ein Video als Beweis zugelassen werden soll dann auch zu Gunsten und Lasten aller Beteiligten. Bedeutet: ohne Geschwindigkeit im Video hinterlegt ist es erst einmal nicht so einfach - seitens der Versicherung und

    des Gerichts - eine Mitschuld zu unterstellen. Bei größeren Sachen kommt eh ein Gutachter dafür hinzu. Aber es kann schon zu ungeahnter Dynamik führen 😉

  • Da dichtet KI schon wieder sich etwas zusammen.


    Ich kann aus meiner Erfahrung mit den Dashcams mit und ohne GPS sagen: man braucht GPS nicht.

    Als ich GPS hatte, nutzte ich es nur für die Überprüfung, wie schnell ich gefahren bin, als der Blitzer mich erwischt hat. Für nichts anderes.

    Mit den Dashcams ohne GPS hatte ich schon zwei unverschuldete Unfälle. GPS hätte nichts zu der Unfallaufklärung beitragen können, in meinen Situationen.

    Es war auch so klar, wer die Schuld hatte.

    So klar, dass ich nicht mal die Aufnahmen zeigen musste 😉


    Und ja, die aufgezeichnete Geschwindigkeit kann auch gegen einen selbst verwendet werden.

    Daher lieber ohne GPS.

    #3: EV6 31.12.25 bestellt: GT weiß, GD+AHK. Lieferung in 02-04/2026. Nach einer Woche FIN: KNAC581E0T......

    #2: EV6 08/23: GT-Line AWD weiß, Voll+GD+Bright. AHK GDW

    #1: EV6 05/22: GT-Line RWD, weiß, Voll+GD, AHK GDW

    Einmal editiert, zuletzt von Andrei ()

  • Man muss nicht rasen... aber wenn es zu einem Unfall kommt und ein Video als Beweis zugelassen werden soll dann auch zu Gunsten und Lasten aller Beteiligten. Bedeutet: ohne Geschwindigkeit im Video hinterlegt ist es erst einmal nicht so einfach - seitens der Versicherung und

    des Gerichts - eine Mitschuld zu unterstellen. Bei größeren Sachen kommt eh ein Gutachter dafür hinzu. Aber es kann schon zu ungeahnter Dynamik führen 😉

    Ich bin mir nicht sicher ob man Dich im Fall der Fälle zwingen könnte, Dein eigenes Video (zB bzw. in jedem Fall wenn Du weißt das Du zu schnell warst oder sonstwie gegen die Verkehrsregeln verstoßen hast) zu verwenden...wäre ja schon ziemlich dämlich wenn man selbst drauf bestehen würde.

    Und auch ohne GPS-Geschwindigkeitsangabe lässt sich bei entsprechender Auswertung eine relativ genaue Geschwindigkeit ermitteln....vernünftiges Bildmaterial/Qualität vorausgesetzt.

    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem...


    GT-Line AWD (vFL), moonscape, P5, P6, P7, GD, WP, AHK, Tür-/Heckprojektoren...725 Tage von Bestellung bis Auslieferung

    MOD: [S] Borbet BY 21" / [W] Borbet Y 19", Eibach ProKit 40/30, Eibach Spacer 5/18, Barracuda Racing Bolts, AAW, FitcamX, Musway D8v3 + BTA2...

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  • Ich bin mir nicht sicher ob man Dich im Fall der Fälle zwingen könnte, Dein eigenes Video (zB bzw. in jedem Fall wenn Du weißt das Du zu schnell warst oder sonstwie gegen die Verkehrsregeln verstoßen hast) zu verwenden...wäre ja schon ziemlich dämlich wenn man selbst drauf bestehen würde.

    Und auch ohne GPS-Geschwindigkeitsangabe lässt sich bei entsprechender Auswertung eine relativ genaue Geschwindigkeit ermitteln....vernünftiges Bildmaterial/Qualität vorausgesetzt.


    Ich bin mir nicht sicher ob man Dich im Fall der Fälle zwingen könnte, Dein eigenes Video (zB bzw. in jedem Fall wenn Du weißt das Du zu schnell warst oder sonstwie gegen die Verkehrsregeln verstoßen hast) zu verwenden...wäre ja schon ziemlich dämlich wenn man selbst drauf bestehen würde.

    Und auch ohne GPS-Geschwindigkeitsangabe lässt sich bei entsprechender Auswertung eine relativ genaue Geschwindigkeit ermitteln....vernünftiges Bildmaterial/Qualität vorausgesetzt.

    Die Kamera (Speicherkarte) wird mittlerweile oft direkt vor Ort beschlagnahmt. Das kann die aufnehmende Polizei auch ohne Beschluss (Richtervorbehalt umgehend) bei "Gefahr im Verzug" direkt machen ohne einen Beschluss dazu, um das Bildmaterial zu sichern. Auch Smartphones sind regelmäßig davon betroffen bzgl. diverser Apps beim Tatvorwurf der z. B. Körperverletzung oder anderen Straftaten.


    Je nach Sachlage vor Ort wird eine Cam also direkt mitgenommen bei einer gewissen schwere des Unfalls (z. B. mit Körperverletzung) oder extrem schwierigen Umständen und dient dann als Beweismittel.


    Als Unfallbeteiligter musst du primär nur Angaben zur Person machen.

    Du musst das Vorhandensein einer Dashcam also nicht von dir aus offenlegen. Erst bei gezielter Nachfrage der Polizei dazu oder rechtlicher Anordnung entsteht Handlungsbedarf.