Ich bin auf alle Fälle nicht bereit, auch nur 1 € durch "Unvermögen" des Händlers zu verlieren.
Kann ich menschlich gut nachvollziehen, aber juristisch dürfte das einigermaßen wackelig sein. Falls bei Antragstellung der Fördertopf leer wäre, gäbe es schließlich auch nichts, und da würde sich der Händler ja auch schadlos halten.