Bei mir sind die Ionity Säulen wieder weg
nach dem Update. Vielleicht kommen sie ja wieder ![]()
Und die fehlende Ionity in Niedernhausen ist auch noch nicht im Auto bekannt, aber in der App.
Bei mir sind die Ionity Säulen wieder weg
nach dem Update. Vielleicht kommen sie ja wieder ![]()
Und die fehlende Ionity in Niedernhausen ist auch noch nicht im Auto bekannt, aber in der App.
Ich meine, hier irgendwo im Forum einal gelesen zu haben, dass das Update zwar nicht im Fahrbetrieb durchgeführt werden kann…
Kann das bitte jemand bestätigen?
Ich kann bestätigen das ich gestern das Update während der Fahrt erfolgreich durchgeführt habe. 🙂
Was meinen die da? Dass ich bitte nicht 40 Minuten irgendwo auf ner Straße stehenbleiben soll?
Die Nachricht stammt aus Verbrennerzeiten, wo man während dem Update nicht sinnlos die Umwelt verpesten durfte. War bei Kia niemand in der Lage, da ein "zeige nur, wenn kein Elektroauto" in die Software einzubauen (bzw. die Änderung einem Juristen abzuringen).
Die Nachricht stammt aus Verbrennerzeiten, wo man während dem Update nicht sinnlos die Umwelt verpesten durfte. War bei Kia niemand in der Lage, da ein "zeige nur, wenn kein Elektroauto" in die Software einzubauen (bzw. die Änderung einem Juristen abzuringen).
Der Hinweis ist vor allem rechtliche Absicherung des Herstellers. Gemeint ist nicht, dass das Update selbst gegen die StVO verstößt, sondern dass man während eines Updates nicht abgelenkt werden oder ein Fahrzeug mit vorübergehend eingeschränkten Funktionen im Straßenverkehr bewegen soll. In Deutschland sind OTA-Updates grundsätzlich zulässig. Problematisch wird es nur, wenn dadurch die Verkehrssicherheit oder die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigt wird.
Was mich irritiert, ich habe beim FL GT die Karten und Infotainment OTA abgeschaltet. Das habe ich überprüft, nur System OTA. Trotzdem sagt mir das Navi gestern Abend, die gleiche Software ist schon drauf. also ganz umsonst die fast 50GB runter geladen und auf einen USB Stick kopiert...
ein Fahrzeug mit vorübergehend eingeschränkten Funktionen im Straßenverkehr bewegen soll
Da steht "im Leerlauf"...
Zielt aus meiner Sicht auf §30 StVO
Auch ein Auto im Leerlauf ist ein aktives Auto. Selbst in diesem Zustand muss es voll einsatzfähig sein.
Wenn du dir dröllf Bier reinschraubst, darfst du den Motor nicht starten. Auch nicht im Leerlauf.
Unsere Fahrzeuge sind trotzdem aktiv und fahrbereit.
Grundsätzlich sehe ich es aber sehr ähnlich wie du.