Maximal 7 Stunden......
Ich tippe mal eher auf 7 Wochen, da die stetige Selbstentladung bei zugeführten 11w, den Füllstand der Batterie wohl gerade in der Waage hält 😁😂🤣
Maximal 7 Stunden......
Ich tippe mal eher auf 7 Wochen, da die stetige Selbstentladung bei zugeführten 11w, den Füllstand der Batterie wohl gerade in der Waage hält 😁😂🤣
Maximal 7 Stunden......
Falls es nicht ein geteilter Lader ist, wie es am Europapark war, da könnten es dann 14h werden.
Am EP gibt es 11kW-Lader mit zwei Buchsen, die bei Doppelbelegung die 11kW hälftig aufteilen.
Falls es nicht ein geteilter Lader ist, wie es am Europapark war, da könnten es dann 14h werden.
Am EP gibt es 11kW-Lader mit zwei Buchsen, die bei Doppelbelegung die 11kW hälftig aufteilen.
Ich lade in der Regel entweder am HPC oder an der Wallbox zu Hause. Als ich im Europapark war (September) habe ich bei der Autobahnauffahrt in Rust, geladen. Dort steht eine 150 kw Säule der EnBw. Leider ebenfalls mit 2 Anschlüssen ![]()
Update: Knöllchen vom freundlichen Support (echt, keine Ironie !) zurückgezogen.
Lesson learned: Auto anstecken, und danach auf die Suche nach dem Kleingedruckten gehen. Steht was an der Laterne ? Noch ein Schild an der Säule ? Muss ich eine Mail schicken ?
Und bei der BNetzA drängeln, dass sowas in den Regeln für "öffentlicher Ladepunkt" untersagt wird. Das können die Supermärkte gerne für Ihre Kunden machen, aber das darf nicht in der Routenplanung als öffentliche Säule auftauchen.
Der Ladenetzbetreiber hat übrigens mit einem sehr empathielosen "Dafür sind wir nicht zuständig, wenden Sie sich an..." geantwortet (wohl per cut&paste aus einem früheren Fall, denn es steht ein anderer Parkraumbewirtschafter drin ...). Das klang dann gar nicht nach "unterwegs laden - Schnell, einfach, überall".
Leicht frustrierte Grüsse, Pixie
.
(lösch mich, keine Ahnung, warum ich hier gelandet bin...)
War bei so einem Knöllchen nicht der Zauberspruch: „Ich weiß nicht, wer das Auto an dem Auto gefahren ist“, der der „Vertrag“ zu dem Parkvorgang nur zwischen Fahrer und dem „Dienstleister“ bestehen kann?
Korrigiert mich wenn das Quatsch ist. Ich würde da auch einfach nicht laden. Auf den Zirkus hätte ich einfach keine Lust.
War bei so einem Knöllchen nicht der Zauberspruch: „Ich weiß nicht, wer das Auto an dem Auto gefahren ist“, der der „Vertrag“ zu dem Parkvorgang nur zwischen Fahrer und dem „Dienstleister“ bestehen kann?
Ich bin nicht sicher, ob der Zauberspruch "Ich weiß nicht, wer das Auto an dem Auto gefahren ist", beim Versuch hilfreich sein kann, die anstehende Vertragsstrafe abzuwenden. ![]()
Ich lade ansonsten auch nicht an derartig "verwalteten" Parkplätzen mit Ladesäulen...
Ich gehe davon aus, daß eines der Autos ein Tag sein soll... *kryptischdaherbrabbel
![]()
Ich hab mir das hier gerade mal durchgelesen. Ist ja ganz schön wild.
Dachte eigentlich das wenn ich auf einem Ladepunkt von z.B. EnBW stehe ich auch in dem Fall Kunde von EnBW bin. Woher soll ich den wissen was die für Verträge abschließen?
Beispiel bei mir:
- Lade an einer Ladesäule von EnBW
- Die Ladesäulen stehen auf dem Parkplatz vom Schuhhaus Werdich
- Es ist ja logisch das ich nicht jedes mal Schuhe kaufen gehe.
- Eine andere Ladesäule steht beim Bauhaus auf dem Parkplatz. Ich kaufe auch nicht jedes mal im Baumarkt ein.
Ich gehe eigentlich davon aus das wenn ich lade, das ich dort auch so lange stehen kann wie ich zum laden brauche. Ist doch irgendwie dämlich das man nach 15 Minuten einen Strafzettel bekommt.
Das mit dem laden spricht eigentlich alles gegen E-Autos. Und der Staat unternimmt nichts.
Man fährt in aller Regel an hinweisenden Schildern vorbei – wenn's nicht passt ("15 Minuten"), geht's eben zur nächsten Ladesäule. Der Ruf nach dem "Staat" auf einem Privatgelände (wie z.B. EnBW bei Bauhaus) ist unangebracht, hier sind die vom Unternehmen beauftragten privaten Parkplatz-Überwachungsunternehmen tätig.