Ich habe jahrelang Rechnungen an Britische Unternehmen mit meiner deutschen UStID-Nr. ausgestellt, als UK noch in der EU war. Das ist zulässig, da die entsprechenden MWSt-Beträge im "Reverse Charge"-Verfahren unter den EU-Ländern verrechnet werden. In der Steuererklärung müssen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger diese Beträge gesondert als "Zusammenfassende Meldung" an die entsprechende nationale Steuer-Verrechnungsstelle melden (in D ist das das Bundesamt für Steuern in Koblenz).
Hier stehe ich als Privatekunde da (ohne UstId-Nr, ich finde auch keine möglichkeit eine im MyRenault App zu pflegen), so est ist kein Reverse Charge (die Beträge sind auch Brutto)