Mein Leasinggeber ist Kia Finance und der gab mir schriftlich zu verstehen (nach meiner mehrmaligen Nachfrage zu HUK24 KaskoSelect), dass die Reparatur des Schadensfalles nur bei einem Kia-Vertragshändler erfolgen darf. Gem. den AGBs würde der Reparatur in einer ähnlichen Fachwerkstatt keine Freigabe erteilt.
Freie Werkstattwahl vs. Werkstattbindung
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Hallo zusammen,
Ich hoffe es ist hier richtig, sonst bitte verschieben.
Mein EV6 wurde beschädigt, Schuldeingeständnis des Gegners usw liegt vor. Also Haftpflichtschaden des Verursachers. Er ist ist von einem Parkplatz gekommen und hat mich von rechts kommend nicht gesehen, ist mir im Bereich des linken Hinterrades bei niedriger Geschwindigkeit drauf gefahren.
Muss ich den Wagen bei einem KIA-Händler reparieren lassen, oder darf das ein anerkannter Karosseriefchbetrieb (Empfehlung der Gegnerischen Versicherung und Bekannter von mir)? Wagen ist Privatleasing über KIA-Finance. Wirkt sich das ggfs auf die 7-Jahres-Garantie aus?
Viele Grüße
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Keine Auswirkung auf die Garantie, sofern alles fachgerecht Instand gesetzt wird.
Aber bitte vorher mit dem eigenen Leasinggeber absprechen.
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(...) Mein EV6 wurde beschädigt (...) Wagen ist Privatleasing (...)
Bagatellschäden sind beim Leasing meistens unproblematisch, allerdings ist der Bereich schnell überschritten. So wie Du es schilderst, ist ja ein Blechschaden entstanden – daher würde ich es wegen der vermeintlichen Schadenshöhe mit dem Leasinggeber absprechen...
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Achtung, es ist Leasing! Das Auto gehört dem Leasinggeber und alleine er entscheidet, wo der Unfallschaden repariert wird.
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Nur zur Klarstellung, falls sich das auf meinen Kommi bezog: Unser City-Flitzer ist (privat) geleast – im Vertrag ist ein entsprechender (Bagatell-)Passus bezüglich eines eventuellen Schadens hinterlegt.