Ok. In anderen Ländern kann das durchaus sein.
Diebstahl
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Vergleiche mal meine Aussage mit dem Artikel. Dort wird explizit gesagt „Gutgläubiger Kauf ist nur möglich, wenn der Verkäufer das Auto nicht gestohlen hat; bei Diebstahl kann nie Eigentum erworben werden.“
Bei dem gutgläubigen Erwerb ging es immer um mein Beispiel bzgl. des geliehenen Fahrrads.
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Es sind wie gesagt einige interessante Fälle zum Thema, Deine Aussage wird dort ja entsprechend bestätigt...
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Habe vor Jahren einmal hierzu eine Dokumentation gesehen, da ging es meines Wissens nach um Litauen.
Oh - Erster Hit auf Google, Video von vor 13 Jahren. Da hält sogar der Staat seine Hand drüber, obwohl nachweislich gestohlene Fahrzeuge gefunden wurden.
Ich kenne nur die Ladeinfrastruktur in Litauen nicht

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Nicht soll doll, also kein Land wo ich mit den EV6 Urlaub machen würde aus zwei Gründen.
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Ich habe da mal ein interessantes Video gefunden zum Thema "gutgläubiger Kfz Erwerb".
Da hatte jemand vom BGH Recht bekommen und das Autohaus musste sogar den originalen Kfz Brief herausgeben aber nicht den Zweitschlüssel.
Selbst der gefälschte Kfz Brief wurde akzeptiert und das schlimme ist, dass es nicht als Diebstahl gewertet wird und damit nicht von der Versicherung gedeckt ist.
Da dieses unterschiedliche Dinge sind.
Krass kann man nur dazu sagen, also nie eine unbeaufsichtigte Probefahrt oder ein Auto kaufen, was besonders billig ist.
Einen ähnlichen Beitrag wurde gerade beim MDR-Magazin "Umschau" gesendet (17.02.26), ab 11. Minute.
Umschau: MDR-Magazin vom 17. Februar - hier anschauen+++ Identitätsdiebstahl: Kriminelle ergaunern Daten von Jobsuchenden +++ Unterhaltsvorschuss: Staat verzichtet auf Milliarden +++ Wohnungsnot: Bund lässt…www.ardmediathek.deExterner Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
Ich finde das auch nicht richtig. Das vorneweg. Das Autohaus übergibt einer Person freiwillig den Schlüssel für eine Probefahrt. Kein Diebstahl. Meiner Meinung nach müsste es hier gesetzliche Regeln geben. Die angebliche Probefahrt hatte ja nur den einen Zweck, das Auto weiterzuverkaufen.
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Kein Diebstahl.
Unterschlagung wäre wahrscheinlich der korrekte Ausdruck.
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Unterschlagung wäre wahrscheinlich der korrekte Ausdruck.
Das ist wohl der springende Punkt, in dieser Sache.
Unterschlagung ist kein Diebstahl, im juristischen Sinne, und damit bleibt die Versicherung frei von Leistungen.
Wenn ich das Video richtig verstanden habe.
Aus der Sicht eines "Ottonormalbürger" ist der Gegenstand auch weg, auch wenn er "nur" unterschlagen statt geklaut wurde.
Der feine Unterschied scheint darin zu liegen, dass man den Gegenstand freiwillig überlassen hat und nicht unfreiwillig, genommen wurde.
Dass muss man erst einmal verstehen.