Sind deine Aussagen Zitate, eigene Worte, oder KI?
Für mich klingt das eher nach Gewährleistung und nicht Garantie.
Bezüglich Garantie (nicht Gewährleistung) gibt es einige interessante Urteile, welche den Verbraucher nicht besser stellten.
Nimm es als meine Aussagen die zitieren, was es dazu zu finden gibt.
Quellen etc. sind ja aufgeführt.
Gewährleistung = gesetzlicher Mindestschutz gegen anfängliche Mängel
Garantie = freiwilliger Zusatzschutz mit Bedingungen laut individueller Garantievereinbarung. Ist aber kein Freibrief wie von mir zuvor aufgeführt.
Grundsätzlich darf der Hersteller nicht einfach etwas verändern, ohne das der Eigentümer informiert wird was gemacht worden ist - Garantie hin und her. In anderen Ländern ist das ggf. möglich aber innerhalb der EU wohl nicht. Der Eigentümer hat ein Recht auf Information zu durchgeführten Maßnahmen etc.
Es geht hier ja um die konkrete Aufklärung über ausgeführte Arbeiten und den Tausch von Teilen ggf. ein Software-Update.
Wieso sollte man das nicht offen kommunizieren? Es tut nicht weh,
zu kommunizieren, (auch schriftlich) das beispielsweise eine ICCU Version A gegen ICCU Version B nebst Software getauscht worden ist. Da verrät man auch keine Geheimnisse. Aber vielleicht will man sich (das Unternehmen) vor Ansprüchen (welcher Art auch immer) schützen, die durch durchgeführte "Handlungen" ggf. noch aufkommen (können).
Ich würde die Werkstatt freundlich um information bitten, welche Arbeiten im Rahmen der durchgef. Garantieleistung am Fahrzeug im Auftrag d. Herstellers ausgeführt worden sind. Wenn die Werkstatt als Beauftragter bzw. Erfüllungsgehilfe des Herstellers das nicht machen möchte: dann würde ich es beim Garantiegeber direkt freundlich schriftlich anfordern.
Der Hersteller darf entscheiden, wie er repariert – aber nicht, ob er den Kunden im Nachgang darüber informiert, was er getan hat.