Das darfst du eeh nie. Fällt in den Bereich Unfall und Schadensvermeidung. Eine nicht abgenommene AHK erhöht das Unfallrisiko und Schadensniveau. Bei nicht Nutzung ist sie IMMER abzunehmen.
Urban Legend:
ZitatEine abnehmbare Anhängerkupplung müssen Sie bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abnehmen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn Sie diese nicht benutzen. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn die Anhängerkupplung das Kennzeichen verdeckt. Der ADAC empfiehlt dennoch, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen.
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/re…hmbare-anhaengerkupplung/