OT zur Info
Freut jeden Anwalt der gegnerischen Versicherung, wenn dir jemand hinten auffährt, weil vermeidbarer Schaden durch AHK... zumindest versuchen werden sie es.
Das hatten wir doch bereits anderweitig, auch dort habe ich dir diesbezüglich schon widersprochen:
https://www.adac.de/verkehr/re…hmbare-anhaengerkupplung/
Zitat
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn Sie diese nicht benutzen.
Aufgrund der höheren Unfallgefahr kann die Versicherung bei nicht demontierter Anhängerkupplung wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr eine Mithaftung annehmen. Gerichte haben über diesen Einwand bislang jedoch – soweit ersichtlich – noch nicht entschieden.