Nö, da steht, dass der Anbau ordnungsgemäß erfolgte.
Ich glaube da interpretierst Du zuviel hinein ![]()
Nö, da steht, dass der Anbau ordnungsgemäß erfolgte.
Ich glaube da interpretierst Du zuviel hinein ![]()
Alles anzeigenNö, da steht, dass der Anbau ordnungsgemäß erfolgte.
Wie bei Spoiler, AHK usw
Und die baut man dann auch nicht einfach so wieder ab.
Wie ich schon schrieb, blöde Formulierung
Was genau ist jetzt Deine Frage oder was an meiner Antwort ist missverständlich?
Du kannst Dir auch 20 verschiedene Rad-Reifen-Kombis abnehmen (= ordnungsgemäßer Anbau) und eintragen lassen, wenn Du jeden Monat ein anderes Rad dranschrauben willst. Soll es geben.
AHK ist im übrigen nicht eintragungspflichtig...es sei denn in der ZB 1 stehen keine Anhängelasten drin, dann muss geprüft und eingetragen werden.
Nö, da steht, dass der Anbau ordnungsgemäß erfolgte.
Das Formular ist offensichtlich nicht nur für Rad-Reifen-Kombis, sondern für Anbauteile aller Art. Daher die Formulierung...
Das Formular ist offensichtlich nicht nur für Rad-Reifen-Kombis, sondern für Anbauteile aller Art. Daher die Formulierung...
Korrekt, die Zusammenfassung sieht immer so aus. Incl einer "ZB 1-Vorlage" mit dem Änderungseintrag, den das STVA bei der Änderung der ZB 1 exakt so und unter dieser Nummer übernehmen muss. Sollte man im übrigen auch immer DIREKT kontrollieren, die Damen und Herren aufm Amt schaffen es manchmal auch andere Dinge zu löschen oder zu überschreiben. Alles schon mit viel Rennerei und zusätzlichen Kosten erlebt, daher kopiere ich mittlerweile meine ZB 1 immer BEVOR ich was neues eintragen lasse.
A.gen. könnte bedeuten „Auch genehmigt“ 😉
Das einzige wo alles neu gemacht werden müsste bei einer Tieferlegung oder Spurplatten.
Da müsste man mit jedem Satz Räder alles eintragen, weil die in Verbindung stehen.
Das vergessen viele
Gewicht der Original 21“ Bereifung des FL GT: 31,5kg pro Rad
Gewicht 20“ Ronal 66 mit 255er Hankook WR: 27;5kg