§14a EnWG - nein, das Licht geht nicht aus, wir steuern nur clever!

  • 1) Was ist §14a EnWG

    2) Was tut es in meinem Haus

    3) Ist das jetzt gut oder schlecht?

    4) Beispiel Umsetzung


    Vorwort:

    Mir geht es hier um den technischen Ansatz, der netzdienlichen Regelung von Verbrauchern nach §14a EnWG.


    Warnung:

    Für Diskussionen ob das richtig oder falsch ist, macht bitte einen Thread in der Plauderecke auf. Ich habe wenig Lust auf ideologische Diskussionen in diesem Thread


    1) Was ist §14a EnWG ?

    Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz


    Die Elektrifizierung des Wärme- sowie des Verkehrssektors ist ein ganz wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Der daraus entstehende Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen stellt die Verteilernetze absehbar allerdings vor große Herausforderungen. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, und zukünftig auch Batteriespeicher bedeuten teilweise beträchtlich höhere Bezugsleistungen in der Niederspannung, bei denen zudem mit einer deutlich höheren Gleichzeitigkeit als bei gewöhnlichen Verbrauchseinrichtungen zu rechnen ist. Vielfach sind Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Batteriespeicher allerdings ansteuerbar, ohne einen nennenswerten Komfortverlust für die zweckgemäße Verwendung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleiden.


    Die zeitnahe und vorausschauende Ertüchtigung der Verteilernetze ist daher unerlässlich – dies allein wird jedoch die schnelle Integration der steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt nicht gewährleisten können. Gleichzeitig soll es nicht vermehrt zu Stromausfällen wegen Überlastungen örtlicher Leitungen kommen. Versorgungssicherheit liegt auch im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit es beim Anschluss der Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen nicht zu Verzögerungen kommen kann, bedarf es zusätzlich des Instruments der Steuerung durch den Verteilernetzbetreiber, das von der Bundesnetzagentur derzeit festgelegt wird.

    (Unterstreichung durch den Threadersteller)

    Siehe auch -> Ausformulierung <- (mit ausführlichen Fragen und Antworten zum Thema)


    JA, der Netzbetreiber will euch in begrenzten Rahmenbedingungen Vorgeben wie viel Leistung ihr wann nutzen könnt.

    NEIN, er wird euch den Strom nicht abschalten. Weil er es schlicht nicht darf.



    2) Was tut es in meinem Haus


    Es ist aktuell ab Januar 2024 geplant über eine zu definierende Signalisierung Verbraucher wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeicher zu kommunizieren, dass sie nur noch maximal 4.2kW Last ziehen dürfen.


    Wallbox

    Heißt also, schlimmstenfalls kann man über Nacht nicht mit 11kW das E-Auto laden, sondern nur mit 4,2kW. Das ist bei weitem nicht so schlimm wie es klingt. Auch mit der reduzierten Ladeleistung von 4,2kW fließen zwischen 19:00 und 07:00 noch bis zu 50kWh ins Auto, somit sollte man 200-250km über Nacht nachladen können.


    Wärmepumpe

    Am Beispiel der Wärmepumpe ist das Thema natürlich in noch mehr Haushalten, auch wenn diese noch kein BEV haben. Ich habe mir mal die Last der Wärmepumpe in meinem Elternhaus angeguckt. Bausubstanz aus 1940, Fenster und Dach in 1990 erneuert, sowie mit einer zusätzlichen Luftschicht neu verklinkert. Fußbodenheizung nur im neuen Badezimmer, sonst alte Guß-Radiatoren. Das ist mit Sicherheit einer der möglichen Worst Case Scenarios. 200m² Wohnfläche, "schlecht" isoliert. Aber nicht der Normalfall für den Einsatz einer Wärmepumpe. Aber es funktioniert. Bei normaler Taktung braucht diese nur knapp 3kW um das Haus auf Temperatur zu halten. Für Warmwasser oder bei tiefen Temperaturen... da geht es dann morgens schon mal Richtung 10kW. (was aber kein Problem ist, dann wird das Budget der Wallbox mit genutzt, siehe weiter unten)


    Speicher

    In der Theorie werden auch aus dem Netz ladbare Speicher von diesem Thema betroffen sein, sind aber mit ein Schritt zur Lösung des Problem. Stichwort billig Strom laden und aus dem Speicher ziehen wenn das Netz hohe Last hat und/oder der Strom teuer ist. Innerhalb der Rahmenbedingungen dass die Schwankungen groß genug sind, dass die Wechsel-Verluste ausgeglichen werden.


    Wichtig ist:

    - Bestehende Anlagen vor 2024 haben bis Ende 2028 Bestandsschutz

    - mit Hilfe von Energie Management Systemen (EMS) darf der Strombedarf Haus-Intern unabhängig gesteuert werden. Beispiel: Die Wallbox darf auch im abgeregelten Modus mehr als 4,2kW laden, wenn der zusätzliche Strom aus PV Überschuss kommt.

    - vermutlich ein Schlupfloch: Wenn man sowohl Wallbox als auch Wärmepumpe angemeldet hat, dürfte die Wärmepumpe 8,2kW ziehen, wenn die Wallbox aus ist. ;) Zitat: "Um die Freiheitsgrade der Verbraucher zu erhöhen, können Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach den neuen Regelungen lediglich den netzwirksamen Leistungsbezug reduzieren. In diesem technologieoffenen Ansatz kann die Leistung mehrerer Anlagen im Haushalt mit Hilfe von Energiemanagementsystemen verrechnet werden."

    - Steuer-Eingriffe sollen nach Willen der BNetzA kein Dauerzustand sein, sondern die Ausnahme. Muss ein VNB häufig in einem Netzabschnitt "dimmen" so ist hier ein priorisierter Ausbau durchzuführen. Für Transparenz sorgend wird da ab dem 01.03.2025 eine öffentliche Plattform die jede Regelung in einem einheitlichen Format darstellt. Somit ist für die breite Öffentlichkeit nachvollziehbar wenn es Überlastungsprobleme in einem Netzabschnitt geben sollte.

    - Der VNB darf den Anschluss einer VE (Verbrauchs-Einrichtung) nicht mehr ablehnen oder verzögern mit der Begründung, dass der Netzabschnitt Überlastet wäre. Dafür gibt es ja dann das Mittel der temporären "Dimmung". Eine vollständige Abschaltung nach Einführung der Steuerbarkeit ist nicht mehr zulässig.



    3) Ist das jetzt gut oder schlecht?


    Meine persönliche Meinung ist, es ist weder gut noch schlecht, sondern sinnvoll. Bis die Verteilnetze entsprechend ausgebaut sind, werden einige Jahre vergehen, keiner will jeden morgen oder abend Stromausfälle haben. Also ist es im eigenen und allgemeinen Interesse, auch in Hinblick auf dynamische Strompreise, in den Hochlast und Hochpreis Zeitphasen die Last die man aus dem Netz zieht einzuschränken.


    Mit Sicherheit ist das wieder einmal "Neuland" in Deutschland. Leider. In vielen europäischen Staaten sind Smartmeter schon der Standard und nicht die Ausnahme, dynamische Stromtarife, Wärmepumpen und BEV weit verbreitet. Und die Netze funktionieren dort auch noch.


    Zusätzlich, oder eher ausschlaggebend für die Nutzung, ist vermutlich, dass der Endkunde Geld spart, wenn die Verbraucher gesteuert werden können und dürfen. Hier wird in 3 Module unterschieden:


    Modul 1 - pauschale Reduzierung der Netzentgelte

    je nach Netzgebiet um 110-190€, das sind schon mal ~300-600kWh die man quasi "umsonst" bekommt, dafür dass man sein Auto über Nacht langsam laden lässt.


    Modul 2 - prozentuale Reduzierung der Netzentgelte

    Voraussetzung ist, dass die Verbraucher an einem eigenen Zähler angeschlossen sind, also Wärmepumpe oder Wallbox, dann wird das Netzentgelt um 60% gesenkt.


    Modul 3 - Erweiterung Modul 1 um zeitvariables Netzentgelt

    Dies lässt sich ab April 2025 mit zeitvariablen Strompreisen kombinieren. Unklar ist noch, ob das Netzentgelt nur abgesenkt werden kann um eine Nutzung außerhalb der Lastspitzen anzuregen oder ob es auch angehoben werden kann, über das Netzentgelt der nicht steuerbaren Lasten hinaus.

    (Anmerkung des Threaderstellers: Das wird Wild ;) )


    Zum Schluß sei noch erwähnt, zusätzlich zu den Steuerbaren Lasten wird immer noch Strom für den Haushalt zur Verfügung gestellt, der nicht abgeregelt werden kann. Es ist also immer Strom für Licht, Herd, Backofen und ähnliches da. Vor 2024 installierte Verbraucher die ab dem 1.1.24 unter die Regelung nach §14a EnWG fallen, haben bis Ende 2028 Bestandsschutz und müssen dann erst "ertüchtigt" werden.




    4) Beispiel Umsetzung

    Warum schreibe ich das eigentlich alles auf. Weil ich die Tage über ein Dokument von go-e gestolpert bin, der neuen Wallbox bei meinen Eltern. In diesem Dokument bestätigt nämlich der Hersteller der Gemini Wallbox, dass diese Konform ist zu §14a EnWG und diverse Steuermöglichkeiten unterstützt.


    In vielen Fällen gibt es dann bei der Anmeldung eines nach §14a EnWG seitens des Netzbetreibers die Installation eines Rundsteuer-Empfängers oder einer Schaltbox mit Potentialfreiem Schaltkontakt, einen Schaltausgang am iMSys oder ähnliches.


    Darüber kann man dann zum Beispiel ein Wallbox Steuerung realisieren. Im Beispiel möchte ich das an einer Go-E Gemini Wallbox darstellen.


    Seitens Go-E werden folgende Möglichkeiten zur Steuerung genannt.

    - Schaltung über Potentialfreien Kontakt an der Wallbox (nicht flex)

    - Schaltung über das Netzwerk mittels Modbus TCP über eine zwischengeschaltete SPS (Speicher Programmierte Steuerung, Hutschienen Computer)

    - Abschaltung per Relais-gesteuertem Schütz

    - OCPP Schnittstelle, direkte Netzwerk Kommunikation mit dem VNB (Beispiel Stromnetz Hamburg)


    PS: Denkt dran, ab 01.01.2025 habt ihr ein Anrecht auf ein iMSys

  • Was ein interessanter Zufall, Steve und Julian haben gerade heute abend zu dem Thema ein Livestream gemacht.

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    PS: Wenn euer VNB sagt, ihr braucht für Wärmepumpe und Wallbox jeweils einen eigenen Zähler... fragt den doch mal nach den individuellen Lastprofilen für Wärmepumpen und Wallboxen :D

  • Und das (langsames Laden) ist ja auch nur eine Wahrscheinlichkeit, die jetzt (annähernd?) "0" ist und in den nächsten Jahren anfängt zu steigen, wenn die Netzbetreiber die nötigen Infrastrukturen aufbauen. Und sind die da, muß es auch noch die Situation geben, daß Eingriffe nötig wären. Ich glaube, bis dahin dürften die Erneuerbaren und die Puffer noch etwas vorangekommen sein, die der Eingriffswahrscheinlichkeit wieder entgegenwirken.


    Eyond bietet dies (Modul 3) oder zumindest etwas Ähnliches an. Wenn man "netzdienlich" sein Auto laden läßt, bekommt man 10ct Rabatt auf deren Stromtarif von derzeit 28ct jeweils pro kWh. Hätte ich eine Wallbox, würde wohl Tibber und Co. noch meine erste Wahl sein.


    Infos stammen aus einem YT-Video mit dem Chef von "The Mobility House/Eyond" (Amsterdam Arena).

    EV6 GT Yachtblau Metallic, GD, evtl. AHK

  • OFFTOPIC

    EV6Brummer das hat wenig mit §14a ENWG zu tun und haben wir schon unter

    diskutiert. Außerdem war Stand Oktober 2023 die eyond App nicht Kia kompatibel.


    PS: Nur um einen Preis zu sehen muss man sich bei eyond mit Name und Email Adresse für den Newsletter registrieren

    PPS: du brauchst zwangsläuft ein (teures) iMSys von Bluemetering, das gibt es ab 2025 vom grundzuständigen Messstellenbetreiber für 30€ Einmal Gebühr.

    PPPS: die kWh kostet bei mir 33,58ct und fast 16€ monatliche Grundgebühr, da muss ich im Verhältnis eine Menge Strom ins Auto laden um den Schnitt wieder auf die knapp 29ct des aktuellen Festpreis Anbieters zu bringen.