Müssen Sie tatsächlich nicht?
Vielleicht ein Jurist hier oder auch schön geklärt: Inwieweit liegt hier beim Thema Coldgate ein Mangel vor?
Haben wir kein Recht auf Nachbesserung wenn es technisch möglich ist? Bzw. auf Schadensersatz?
Nachladefähigkeit bei EV sind doch wirklich Kardinalspflichten/Eigenschaften, oder? Und wurden ja auch sehr prominent beworben.
Warum sollte ein Mangel vorliegen?
- Ist die Vorkonditionierung nirgendwo als Feature für den EV6 beschrieben/beworben
- In der Navigation gibt es ja die Möglichkeit, Ladestationen
- in der Nähe zu finden
- Die Route so zu planen, dass Du die Ladesäulen als POI in deine Route aufnimmst
- Ist es kein Signifikanter Mangel, den der EV6 ist weiterhin Einsatzbereit und fährt, ohne eine Gefahr für Person und Verkehr zu sein.
Verstehe mich nicht falsch, ich bin auch "nur" ein ganz normaler Endkunde und freue mich wie bolle auf meinen (irgendwann in diesem Jahrzehnt) kommenden EV6. Aber als Softwareentwickler habe ich, vielleicht, eine etwas andere Sichtweise auf "fehlende" Funktionen
Jetzt wird es etwas OT:
Da wird von einem Kunden (Kunde A) ein Feature bestellt, das wird dann in einem Request festgehalten und beschrieben, getestet und von dem Kunden, der es Bestellt hat für OK befunden. Nun haben wir entschieden, der Kunde bekommt einen Rabatt und es wird als Standard für alle Kunden eingebaut/freigegeben.
Die Version mit dem Feature wird freigegeben und 5 Minuten nach der Freigabe und den ersten Downloads ruft Kunde B an und sagt, ist eine tolle Funktion, nur wieso fehlt das und jenes, so kann man es nicht gebrauchen!
Da fragt man sich, arbeitet Kunde A, oder B (obwohl beide in der gleichen Branche tätig sind) nun anders????