- Panne am 15.01.25, Sachstand 21.01.25
Morgen gebe ich den im Rahmen der Mobilitätsgarantie erhaltenen Leihwagen nach 6 Tagen wieder zurück. Aber vorweg: Wen interessiert, was der EV 6 für ein tolles Auto ist (trotz ICCU) miete sich den neuen VW Tiguan. Laut, lahm, unglaubliches piepen und bimmeln, katastrophale Softwarefehler Schildererkennung und Rückfahr. Gehört aber nicht zum Thema. Also vor der Rückgabe Besuch beim Kia-Händler. Ja, der Leihwagen ist für die Zeit der Ersatzteilbeschaffung (ca. 5 Wochen) und EINEN!! Tag für Einbau genehmigt. (Hinweis der Werkstatt: Der Einbau wird sich verzögern, da wir ausgelastet sind. Für diese Zeit gibt es keinen Leihwagen) Und dann diese Aussage: Ich muss für den Leihwagen 30 € pro Tag zuzahlen! Prompt habe ich eine Beschwerdemail an Kia Deutschland geschickt. 5 Minuten später war die (Standard-) Antwort da: Vertragspartner ist Ihr Kia-Händler, wenden Sie sich an den. Auf meine sehr scharf formulierte Antwort erhielt ich 5 Minuten später- die Standardantwort. Jetzt werde ich das Kraftfahrt-Bundesamt anschreiben, denn mit dem Ausfall des ICCU meines EV6 ging die Geschwindigkeit rapide von 90 auf 40 km/h zurück. Da ich bezweifele, dass die Bremslichter angegangen sind, kann ich nur froh sein, dass mir kein Fahrzeug folgte. In meiner Wut habe ich mich an meinen Sohn (Oberstaatsanwalt) gewandt. Leider bestätigte er, dass ich keinen weiteren rechtlichen Anspruch auf ein Leihfahrzeug über die in der Mobilitätsgarantie genannte Zeit hinaus habe.
Darüber hinaus die Mittelung meines Kia-Händlers: Sie werden künftig nur noch Wartungsarbeiten an Kia-Fahrzeugen durchführen, Garantiearbeiten lehnen Sie ab. Ich kann es verstehen.