• Mit anderen Worten, die Gesamtsumme welche dir die Versicherung auszahlt, steht im Fall der Leasinggesellschaft zu. Was ja auch logisch ist.
    Klar könnte die Leasinggesellschaft jetzt drauf bestehen, das du fröhlich 4 Jahre oder so, weiter abzahlst. Macht aber null Sinn, wenn die Leasinggesellschaft mit einmal die gesamte Summe bekommt. So wird zu 99% die Leasinggesellschaft mit Zahlung der Summe den Leasingvertrag einfach kündigen/ beenden.

    Darüber hinaus steht in den meisten AGB das du verpflichtet bis das Auto zu versichern. Wenn das Auto aber nach Diebstahl abgemeldet wird, weil du wirst ja keine Steuer usw für ein gestohlenes Auto zahlen wollen, erlischt auch die Versicherung.


    Sprich am Ende ist alles andere als das Beenden des Leasings, nach Auszahlung der Versicherungssummer´, praktischer Unsinn und würde mich an der Zurechnungsfähigkeit der Leasingesellschaft zweifeln lassen.


    Die Versicherungssumme beinhaltet nur den Wert des Autos, nicht den entgangenen Gewinn der Leasinggesellschaft.

    Da entsteht ein Gap, der u.U. separat versichert werden muss. Sonst selbst zahlen.


    Und ob die Leasinggesellschaft Dich aus dem Vertrag rauslässt, nur weil es für Dich logisch ist, steht in den Sternen oder in Deinem Vertrag.


    Liebe überzeugte Leasingnehmer, ich will euch nicht bekehren. Nur hatte ich in diesem Jahr einen Totalschaden am EV6 und war am Ende heilfroh, den Wagen gekauft und nicht geleast zu haben.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Naja, so ein „Kistchen“ kostet mal locker 15k. Da muss man schon einige klauen um das invest wieder drin zu haben (der einfache Dieb bekommt nur paar 100 Euro pro Fahrzeug) 😉

    Dabei wäre alles so einfach, wenn KIA eine Option einbauen würde, dass man nur mit einer PIN das Auto fahren könnte, Tesla hat so etwas

  • Seltsame Auslegungen, bei Leasing bin ich für die Versicherung selbst verantwortlich, bei Abo nicht, da alles enthalten ist.

    Bei Leasing bin ich ja auch nicht Eigentümer sondern nur Nutzer und muss die genutzte Sache absichern oder man kommt für die Kosten selbst auf aber wie es sich für die Raten verhält, könnte ich mir vorstellen, dass man sie extra absichern muss, denn dafür ist ja die Versicherung nicht zuständig, die die Sache absichert.

    Ohne jetzt Jurist zu sein kann ich mich erinnern, das ein Vertrag als gegenseitige Willenserklärung definiert wird. Soll heißen, dass es ja auch von beiden Vertragspartnern Pflichten gibt, die es zu erfüllen gilt. Der eine gibt Geld, der andere Auto.

    Wenn die Nutzungsrechte nicht mehr wahrgenommen werden können, weil kein Auto mehr vorhanden, dann erfüllt der Leasinggeber ja nicht mehr seine vertraglichen Pflichten, oder sehe ich das falsch?

    EV6 77,4 RWD snow white pearl WP P1 P2 P3 bestellt am 20.04.22

    Unverbindlicher Liefertermin April 23, Juni 23, September 23

    Geliefert Oktober 23

  • Da entsteht ein Gap, der u.U. separat versichert werden muss. Sonst selbst zahlen.…

    Und genau dafür war bei meinem Leasingvertrag eine „Gap“- Versicherung Voraussetzung.

    EV6 77,4 RWD snow white pearl WP P1 P2 P3 bestellt am 20.04.22

    Unverbindlicher Liefertermin April 23, Juni 23, September 23

    Geliefert Oktober 23

  • Die Versicherungssumme beinhaltet nur den Wert des Autos, nicht den entgangenen Gewinn der Leasinggesellschaft.

    Da entsteht ein Gap, der u.U. separat versichert werden muss. Sonst selbst zahlen.


    Und ob die Leasinggesellschaft Dich aus dem Vertrag rauslässt, nur weil es für Dich logisch ist, steht in den Sternen oder in Deinem Vertrag.

    Mit dem Gap hast du recht, der ist natürlich von dir zu tragen oder man kann ihn seitens der Versicherung mit absichern. Der bezieht sich aber nicht explizit auf entgangenen Gewinn. Der Gewinn bei Leasing sind ja die Zinsen welche bereits eingepreist sind. Den Gap sicherst du entweder mit ner extra Versicherung ab oder eben durch die Neuwertentschädigung, die man in der CH zumindest auch für 4 Jahre einschliessen kann.

    Und ja klar rein vertraglich steht nirgends drin, dass mich die Leasinggesellschaft rauslassen muss. Aber dann muss ich ihr die Schadensumme auch nicht mit einmal zahlen. So oder so ist es aber von der Logik für beide völlig Dämlich und mir fällt kein anderes Wort dafür ein, das dann laufen zu lassen, statt abzurechnen und fertig.

    Bestellt in CH: 26. April 2022

    Seit dem 24.08.2023 meins.


    Konfiguration:

    RWD "Edition 24"in Aurora-Black, mit AHK (alles drin, ausser Schiebedach und Meridian Soundsystem)

  • Kann man ja für wenig Geld nachrüsten....

    Sollte das nicht nur ein SW Frage sein?

    Hab ihn wieder, seit dem 16.01.24.

    Hoffe, dass das mit dem Akku ist auch bald nur noch eine Erinnerung.

    Ansonsten werde ich schöne Touren haben.

  • Sollte das nicht nur ein SW Frage sein?

    Möglicherweise ja, aber wer würde das machen und die wichtigste Frage: wer bezahlt das? Und muss man alles Tesla nachmachen? Der EV6 hat ja eine Wegfahrsperre eingebaut, die ja ordentlich funktioniert, aber auch überlistet werden kann, wie man sieht.

    Walter, seit 10/21 KIA EV6 GT-Line Long Range, RWD, Premium, Runwayred

  • Mit dem Gap hast du recht, der ist natürlich von dir zu tragen oder man kann ihn seitens der Versicherung mit absichern. Der bezieht sich aber nicht explizit auf entgangenen Gewinn. Der Gewinn bei Leasing sind ja die Zinsen welche bereits eingepreist sind. Den Gap sicherst du entweder mit ner extra Versicherung ab oder eben durch die Neuwertentschädigung, die man in der CH zumindest auch für 4 Jahre einschliessen kann.

    Und ja klar rein vertraglich steht nirgends drin, dass mich die Leasinggesellschaft rauslassen muss. Aber dann muss ich ihr die Schadensumme auch nicht mit einmal zahlen. So oder so ist es aber von der Logik für beide völlig Dämlich und mir fällt kein anderes Wort dafür ein, das dann laufen zu lassen, statt abzurechnen und fertig.

    Du solltest nicht für die Leasinggesellschaft entscheiden, was genau deren Gewinn ist. Das kann auch die Plus-Differenz zum eingepreisten Restwert sein, welche bei nicht vorhandenem Auto weg fällt...

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Der EV6 hat ja eine Wegfahrsperre eingebaut, die ja ordentlich funktioniert, aber auch überlistet werden kann, wie man sieht.

    Darum geht's ja, sobald du die Türen frei bekommst ist offensichtlich auch die Alarmanlage und Wegfahrsperre deaktiviert.

    Dass man auch noch, ohne Rückfrage aus der App abgemelden wird ist der nächste Fehler.

    Dazu habe ich an Kia eine Anfrage gestellt, wie man das Auto, mit hauseigenen Mitteln sicherer machen kann und wenn ja, warum sind sie nicht im Handbuch.

    Das Handbuch, für das Infotainment, findet man nur mit Aufwand im Netz, warum gibt es keinen Hinweis, wenn es dieses schon nicht in Papierform gibt und warum ist da noch die Rede von UVO?

    Hab ihn wieder, seit dem 16.01.24.

    Hoffe, dass das mit dem Akku ist auch bald nur noch eine Erinnerung.

    Ansonsten werde ich schöne Touren haben.