V2G Vehicle to Grid - Bidirektionales Laden Kia EV6

  • Es würde ja schon reichen, erstmal das netzseitige Aufladen des PV-Akkus freizugeben. Ich lade einfach zu günstigen und somit lastschwachen Zeiten den Akku nach, eine Automatisierung ist den WR-Herstellern ja verboten! 2 Effekte: billig und Netzentlastung. Ich wiederhole mich: kurzfristig geht gar nichts!

    Erhm, solange du aus dem Akku nicht einspeist, darfst du laden wie du willst? Theoretisch auch mit dem Notstromdiesel. Du darfst halt nicht den Netzstrom kaufen, im Akku umlabeln und dann als EEG Strom mit deinem PV Strom wieder einspeisen.

  • Erhm, solange du aus dem Akku nicht einspeist, darfst du laden wie du willst? Theoretisch auch mit dem Notstromdiesel. Du darfst halt nicht den Netzstrom kaufen, im Akku umlabeln und dann als EEG Strom mit deinem PV Strom wieder einspeisen.

    In der Praxis könnte ich das tatsächlich, ist mir aber zu aufwändig, da nur manuell einstellbar.

    Walter, seit 10/21 KIA EV6 GT-Line Long Range, RWD, Premium, Runwayred

  • Ohne die Technik werden keine Gesetze notwendig sein. Jetzt wird gezeigt, dass es technisch geht und die Politik wieder an der Reihe ist nachzusteuern.

    Sehen muss man das wohl von der Seite, das zu bestimmen Zeiten Strom über sein wird, der dringend weg sollte oder eben nicht verbraucht werden sollte, weil der ökologische Strom knapper ist.

    Dann kann man auch über die Wandlungsverluste hinwegsehen, wenn es preislich für alle (Erzeuger/Verbraucher/Verteiler) Vorteile bietet.

  • Sehen muss man das wohl von der Seite, das zu bestimmen Zeiten Strom über sein wird, der dringend weg sollte oder eben nicht verbraucht werden sollte, weil der ökologische Strom knapper ist.

    Dann kann man auch über die Wandlungsverluste hinwegsehen, wenn es preislich für alle (Erzeuger/Verbraucher/Verteiler) Vorteile bietet.

    Darum nutze ich ja dynamische Tarife, die bei Überangebot ja sehr günstig sind. Ich lade dann Auto und PV-Akku, bzw. bereite mit günstiger Energie mehr Warmwasser, was halt in anderer Form gespeichert wird. Wenn der Preisunterschied gering ist, zahlt es sich nicht aus.

    Walter, seit 10/21 KIA EV6 GT-Line Long Range, RWD, Premium, Runwayred

  • In der Praxis könnte ich das tatsächlich, ist mir aber zu aufwändig, da nur manuell einstellbar.

    Bei mir geht das gar nicht. Den DC an den WR gekoppelten Speicher kann ich nicht aus dem Netz laden. Der WR hat wohl ne Notfunktion, da lädt er dann den Speicher aus dem Netz, wenn der Speicher Richtung 0% wandern sollte.

    EV6 RWD 77kWh p1 WP AHK Snow White Hey Oh,

    abgeholt Mitte Juni, 2023 8o !


  • So ziemlich jeder Wechselrichter kann das, nur häufig nicht im Endanwender Interface, sondern im Installateur Interface oder nur über direkten Zugriff über die API Schnittstellen, was ja im Sinne der Automatisierung auch am meisten Sinn macht.


    Wir kommen aber langsam ab vom BiDi Laden mit dem EV6 :)

  • Ich sehe neben den von Walter (Beispiel B ist ein Kündigungsgrund!)

    Wieso sollte das ein Kündigungsgrund sein? Jeder Arbeitgeber sollte, wenn er seinen Arbeitnehmern kostenlosen Fahrstrom zur Verfügung stellt, diese eine Ladevereinbarung unterschreiben lassen in der sowas geregelt ist.

    Ich habe noch keine gesehen, in der auf den Anwendungsfall "Rückspeisung ins Eigenheim" eingegangen wird.

  • Weil Dir der AG Strom fürs Auto gibt und Du es zweckentfremdes. Das ist Unterschlagung und damit strafbar und ein fristloser Kündigungsgrund. Ist so, als würdest Du den kostenlosen Kaffee aus Büroküche in einer Thermoskanne für die Familie nach Hause bringen. Dafür braucht es keine Vereinbarung!

  • Natürlich braucht es hierfür eine Vereinbarung. Oder woher kommt die Erlaubnis überhaupt laden zu dürfen? Ohne diese Regelung wären wir wohl eher beim Diebstahl.

    Der Sinn und Zweck wird erfüllt. Ob der Strom verfahren wird oder sonstiges damit passiert ist aktuell, zumindest bei uns, kein Teil der Regelung - wo wäre hier der Ansatz für eine Unterschlagung?

    Wenn ich an Weihnachten einen Adventskalender bekomme, nehme ich den auch mit und mache da mit was ich will.


    Es sind Zusatzleistungen die nicht weiter definiert sind.

  • Nur grob:

    Ladesäule zur Verfügung gestellt und freigeschaltet bedeutet auf dem Privatgelände, dass man es mit Zustimmung des Eigentümers/Betreibers nutzen darf. Dafür kann man eine Regelung mit MA finden, da gibt es aber auch andere Lösungen.


    Ladestrom für Mitarbeiter zur Nutzung bei Firmenwagen mit privater Nutzung. Der AG wird annehmen, dass der Strom damit das Auto mit Leistung versorgt und nichts anderes. Nutze ich als AN den Strom für etwas anderes ist das eine eine Unterschlagung.


    Gebe ich dir ein Geschenk zum Essen mit, verbinde ich damit, dass Du das Essen sollst und dabei positiv an mich denkst. Verkaufst Du den Adventskalender ist das eine nicht gewünschte Nutzung.


    Es kommt also auf den Wunsch des Ladesäulenbetreibers an. Deshalb steht bei „kostenlosen Säulen“ an Geschäften auch einen Hinweis, dass es für Kunden während des Einkaufs ist. Fahrer die nur zum Laden kommen und nicht einkaufen —> auch nicht erlaubt!