Das stimmt, ich bekenne mich unwissend.
Ehrlich?
Alle Verbote für fahrende Fahrzeuge, in Verbindung mit einer Gefahrenstellen sind örtlich begrenzt und werden nach der Gefahrenstellen automatisch aufgehoben.
Z.B eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit gefährlicher Kurve, werden nach der Kurve aufgehoben und so lässt es sich beliebig weiter kombinieren
Sie müssen aber gemeinsam aufgestellt sein, an einem Mast.
In der StVO gibt es spezifische Verkehrzeichen, die ein vorheriges Verbot aufheben. Diese können entweder ein bestimmtes Verbot aufheben (z.B. Überholverbot aufgehoben) oder alle vorherigen Streckenverbote aufheben.
Spezifische Aufhebung:
Überholverbot aufgehoben:
Verkehrszeichen 280 und 281 zeigen das Ende des Überholverbots für bestimmte Fahrzeugarten an.
Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben:
Ein Aufhebungsschild mit fünf schwarzen Querstreifen auf weißem Grund (Zeichen 282) hebt alle streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf.
Aufhebung aller Streckenverbote:
Zeichen 282: Dieses Verkehrszeichen (weißer Kreis mit fünf schwarzen Strichen) hebt alle zuvor geltenden Streckenverbote auf, sowohl Geschwindigkeitsbeschränkungen als auch Überholverbote.
Weitere Punkte:
Streckenverbote enden nicht automatisch am nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern erst durch ein Aufhebungsschild oder wenn man die Strecke durch Abbiegen verlässt.
Wenn ein Streckenverbot mit einer Längenangabe versehen ist, endet es nach Ablauf der Strecke.
Wenn sich ein Streckenverbot auf eine bestimmte Gefahr bezieht, endet die Beschränkung, sobald die Gefahrstelle verlassen ist.
Nach einer Gabelung der Straße kann davon ausgegangen werden, dass die Streckenverbote aufgehoben sind, sofern keine weitere Beschilderung darauf hinweist.