Ich bin mir nicht sicher ob man Dich im Fall der Fälle zwingen könnte, Dein eigenes Video (zB bzw. in jedem Fall wenn Du weißt das Du zu schnell warst oder sonstwie gegen die Verkehrsregeln verstoßen hast) zu verwenden...wäre ja schon ziemlich dämlich wenn man selbst drauf bestehen würde.
Und auch ohne GPS-Geschwindigkeitsangabe lässt sich bei entsprechender Auswertung eine relativ genaue Geschwindigkeit ermitteln....vernünftiges Bildmaterial/Qualität vorausgesetzt.
Ich bin mir nicht sicher ob man Dich im Fall der Fälle zwingen könnte, Dein eigenes Video (zB bzw. in jedem Fall wenn Du weißt das Du zu schnell warst oder sonstwie gegen die Verkehrsregeln verstoßen hast) zu verwenden...wäre ja schon ziemlich dämlich wenn man selbst drauf bestehen würde.
Und auch ohne GPS-Geschwindigkeitsangabe lässt sich bei entsprechender Auswertung eine relativ genaue Geschwindigkeit ermitteln....vernünftiges Bildmaterial/Qualität vorausgesetzt.
Die Kamera (Speicherkarte) wird mittlerweile oft direkt vor Ort beschlagnahmt. Das kann die aufnehmende Polizei auch ohne Beschluss (Richtervorbehalt umgehend) bei "Gefahr im Verzug" direkt machen ohne einen Beschluss dazu, um das Bildmaterial zu sichern. Auch Smartphones sind regelmäßig davon betroffen bzgl. diverser Apps beim Tatvorwurf der z. B. Körperverletzung oder anderen Straftaten.
Je nach Sachlage vor Ort wird eine Cam also direkt mitgenommen bei einer gewissen schwere des Unfalls (z. B. mit Körperverletzung) oder extrem schwierigen Umständen und dient dann als Beweismittel.
Als Unfallbeteiligter musst du primär nur Angaben zur Person machen.
Du musst das Vorhandensein einer Dashcam also nicht von dir aus offenlegen. Erst bei gezielter Nachfrage der Polizei dazu oder rechtlicher Anordnung entsteht Handlungsbedarf.