Es geht auch mit einem reinen Teilegutachten über eine Abnahme
nach § 19 Abs. 2 StVZO, je nach Ausführung. ABE alleine würde
z. B. nur für eine einzelne Komponente ausreichend sein. Wenn dann in dem Bereich noch etwas hinzu kommt was tangiert, muss immer eine Einzelabnahme erfolgen - so wie bei dir, da ein Mix aus unterschiedlichen Komponenten am Fahrwerk. Alternativ GTÜ anfragen oder etwas weiter fahren, wenn die regionalen "Abnehmer" keinen Bock haben. Gibt's leider immer wieder. Die wollen sich nicht beschäftigen und nur 0815 durchzuziehen.
Nicht mit aufhalten und besser eine andere Organisation aufsuchen und etwas telefonieren. Bitte auch daran denken was du im Winter für Räder nutzen möchtest, da diese dann ggf. noch nachgetragen werden müssen nach Tieferlegung etc.