Fun Fact: da die Ersatzteile jetzt ja nicht mehr im Rückstand sind, wäre das Ersatzfahrzeug jetzt nicht mehr kostenlos.
Wenn die Ersatzteile nicht mehr im Rückstand sind, können sie ja reparieren.
Ach, geht nicht, weil das Kalibriergerät fehlt?
Wie zur Hölle wollen die damit durchkommen, das zu Deinen Lasten auszulegen?
Ich bin ja kein Jurist, aber das kommt mir seltsam vor.
Und je nachdem, wie sehr Du auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen bist, bzw. was Dich ein solches dann kostet, ist der Gang zu jemandem, der das juristisch bewerten kann vielleicht eine gute Idee. Für ADAC-Mitglieder ist eine Erstberatung kostenlos, aber ich weiß nicht, unter welchen Bedingungen.