Wenn es ein konstruktiver Fehler ist, dann sollte es eine unendliche Gewährleistung geben.
Aber haften die Architekten der eingestürzten Brücke auch noch nach 50 Jahren für den Rechenfehler oder die falsche Beton Mischung?
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Architekt haften nach 50 Jahren nicht mehr und Kia muss keine unendliche Gewährleistung geben, selbst bei einem konstruktiven Fehler.
Verjährung der Mängelansprüche gemäß BGB:
- Bauwerk und Planungs- und Überwachungsleistungen für Bauwerke: 5 Jahre
- alles Übrige: 2 Jahre
Das ist immer völlig unabhängig von einem Verschulden.
Beim arglistigen Verschweigen eines bekannten Mangels durch den Verkäufer gilt eine verlängerte Gewährleistungsfrist von 3 Jahren.
Dann gibt es noch die verschuldensabhängige Haftung von bis zu 30 Jahren. Die setzt aber schuldhaftes Handeln voraus, also Vorsatz oder mindestens Fahrlässigkeit.
Was wann und wie weit gilt, darüber sind sich selbst zwei Senate des BGH uneins. Dort wurden für die Haftung am Bau zwei völlig unterschiedliche Grundsatzurteile gefällt.
Schon die alten Römer wussten: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Und das gilt heute immer noch.