Beiträge von Der Inschenoer

    Möchte mein Chef aber nicht, weil er mein Gehalt nicht absetzen und auch nicht abschreiben kann, den Firmenwagen samt dessen Unterhalt aber sehr wohl.

    Da hat Dir Dein Chef (oder wer auch immer) dann aber Mist erzählt. Auch Gehälter sind Betriebsausgaben und mindern den zu versteuernden Gewinn, genauso wie eine Leasingrate oder die Abschreibung für ein gekauftes Fahrzeug. Der Vorteil liegt eher auf Seiten des Arbeitnehmers. Bei mir im Büro ist der Dienstwagen (mit Privatnutzung und voller Kostenübernahme) für mich eine Null-Nummer gegenüber einem höheren Bruttogehalt. Mein Mitarbeiter hat einen durchaus beträchtlichen Vorteil gegenüber dem höheren Bruttogehalt mit eigenem Fahrzeug. Die 0,25%-Besteuerung für das E-Fahrzeug spielt dabei eine nicht unerhebliche Rolle.

    Amtrack

    Eine Stunde rauszufahren habe ich bisher noch nicht geschafft. Meine Strecken zum Kunden sind nicht 500 km lang. M. E. wird das in den meisten Branchen eher die Ausnahme sein und es müsste sich überwiegend um unbeschränkte Autobahnen handeln. Sehr theoretisch.

    Bei mir in der Branche sind 200 €/h Utopie, dafür berechne ich dem Kunden aber auch die Fahrzeit. Insofern wäre es für mich sogar ein doppelter Verlust. Ich müsste die höheren Kraftstoffkosten bezahlen und könnte dem Kunden weniger Fahrzeit in Rechnung stellen.

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    Zwar noch nicht ganz Sommer, aber ich musste am Montag das erste Mal unterwegs laden.


    Der EV hat auch brav die Akkukonitionierung gestartet, war dann aber bereits ca. 20 min / 20 km vor der Ladesäule mit der Konditionierung fertig. Ist das nicht viel zu früh? Die Ladeleistung war dann auch überschaubar. Kann man das irgendwie optimieren?


    Zum anderen kann ich mir nicht erklären, warum er bei der Ladekurve nach Zeit 175 KW maximal geladen haben soll, bei der Ladekurve nach Batteriekapazität aber nicht mal 159 KW. Ja was denn nun?


    Den Peak nach oben kann ich mir nur so erklären, dass ein anderer Ladevorgang abgeschlossen wurde. Allerdings habe ich alleine an einer Säule geladen. Dass Ladevorgänge an der gleich Säule sich beeinflussen / ausbremsen ist klar, aber beeinflussen sich die Ladevorgänge auch über mehrere Säulen?


    Es war eine ewe Go Ladestation (max. 400 KW) in Lüneburg. Bei Ankunft waren 2 von 12 belegt - mit mir dann also 3. Als ich ausgesteckt habe, war ich alleine.

    Ja, gegen den Glasstaub beim Sägen.


    Naja, Werbung halt. Im Einsatz hat die Feuerwehr meistens wohl Zugriff auf das entsprechende Werkzeug in groß. Außerdem frage ich mich, wie man mit dicken Feuerwehrhandschuhen die Klinge über das scheinbar recht kleine Daumenloch ausklappen soll. Von den anderen Tools inkl. der Säge will ich gar nicht reden. Das geht mit Handschuhen vermutlich überhaupt nicht. Aber in höchster Not, gerade wenn man selbst in einer brennenden Kiste sitzt (was hoffentlich nie jemand erleben muss), besser als nichts. Bei den Akustikscheiben nützt mir das Rettungsmesser, das ich mir mal gekauft hatte, auch nichts.

    Alle Nothämmer bringen beim Verbundsicherheitsglas nichts. Da hilft nur Sägen oder Schneiden. Ob so ein Taschenmesser-Multitool dafür aber ausreicht, ist m. E. fraglich. Außerdem ist es mit dem Werkzeug nicht getan. Zur eigenen Sicherheit braucht es noch Handschuhe, Schutzbrille und Schutzmaske (FFP2, besser FFP3) und auch das Unfallopfer muss eigentlich vor dem Zerstören der Scheibe(n) geschützt werden. Also wirklich nur etwas für höchste Not.

    ... die StVO gilt auf Privatgelände nicht ...

    Irrtum. Die StVO gilt auch auf allen privaten Flächen solange sie für den öffentlichen Fahrzeugverkehr frei zugänglich sind. Erst ein Tor oder eine Schranke (geschlossen und nicht von Jedem zu öffnen) setzen die StVO dahinter außer Kraft.


    Die Beschilderung einer Fahrgasse auf einem Parkplatz als Einbahnstraße dürfte allerdings rechtlich ins Leere laufen, da es auf einem Parkplatz keine Straßen gibt. Deshalb gilt auf Parkplätzen auch nicht "rechts vor links". Lediglich Hauptfahrbahnen auf sehr großen Parkplätzen können als Straßen gelten, wenn sie ausschließlich der Verkehrsverteilung und nicht dem Parksuchverkehr dienen.