Beiträge von Der Inschenoer
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Ich habe mir das da gekauft (Kür in der CH, Pannendreieck muss in der CH immer noch zwingend aufgestellt werden).
Funktioniert die Meldung an andere Verkehrsteilnehmer denn auch schon in DACH? DGT 3.0 ist ja ein spanisches System. Reines Blink-Blink habe ich berufsbedingt genug im Auto.
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Ich empfand gerade das vordere Lichtdesign beim vFL als Einheitsbrei. So unterschiedlich sind die Geschmäcker.
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Ich bezog mich mit den Tasten auch auf die Tasten für die Fensterheber beim Fahrer. -
KIA-Newby
Das habe ich auch schon erfolglos versucht.
Gleiches gilt übrigens auch für die hinteren Fenster. Aber dafür gibt es ja zum Glück die Tasten.
Der EV6 (vFL & FL) scheint nur eine Ortsangabe verarbeiten zu können, rechts/Beifahrer oder links/Fahrer (das bezieht er dann auf vorne) oder hinten/Rücksitze, aber keine Kombinationen. -
C3PO
Naja, es kommt drauf an, wen man "fragt". Versicherungen gewähren für Tageszulassungen häufig keinen Neuwagenrabatt. Der BGH dagegen hat Tageszulassungen als Form des Neuwagenverkaufs eingestuft. Vermutlich sprechen Versicherungen deshalb auch nicht von einem Neuwagenrabatt sondern von einem Erstbesitzerrabatt. -
meines Wissens gibt es auch bei Privatkauf Gewährleistung, deshalb verkaufe ich nicht mehr an Privat
Die gesetzliche Gewährleistung gilt grundsätzlich erst einmal immer und für jeden. Private Verkäufer können sie allerdings vertraglich ausschließen. Wenn das aber nicht erfolgt, gilt die Gewährleistung sogar bei C2B-Geschäften.
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Darum ging es mir doch auch gar nicht. Es ging bei meinem Hinweis lediglich darum, dass in dem von Klara in Bezug genommen § 36 StVZO nicht ein Wort über das Reifenalter bei Anhängern steht, sondern eben in § 3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO.
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Kannst du dein Mansplaining wenigstens mit einem Link oder Vollzitat belegen?
Höflicher wird es davon nicht, aber der Post gewinnt an sinnvollem Inhalt.
Eine sachliche Richtigstellung von fehlerhaften Fakten kann nie ein Mansplaining sein. Du solltest vielleicht nicht mit Begriffen um Dich werfen, die Du anscheinend nicht wirklich verstanden hast. Ohnehin muss ich Dich leider enttäuschen, auch gegenüber einem Mann hätte ich das nicht anders formuliert.
Was an meiner Formulierung unhöflich sein soll, verstehe ich nicht. Auch in 3 kg Watte, mit Zuckerguss und Schleifchen, bleiben die Fakten einfach nur die Fakten. Auf eine nüchterne Richtigstellung mit einem persönlichen Vorwurf / Angriff zu reagieren sagt wohl mehr über Deine als über meine Höflichkeit.
Natürlich hätte ich einen Link einfügen können. Dazu hatte ich gestern Abend aber keine Lust mehr. Ich gehe mal davon aus, dass alle hier eine Suchmaschine bedienen können und des Lesens mächtig sind.
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Der § 36 StVZO regelt das Alter der Reifen nicht, sondern § 3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO.