Da zeigt sich mal wieder das Problem, wenn einem Sachen nicht gehören, sondern nur zur Nutzung überlassen sind.
Die Sache wird von der Nutzungsgebühr getrennt, also habe ich als Kunde 2 verschiedene Vertragspartner und muss sehen wo ich bleibe. Die AGB unterschreibe ich ja bei beiden, weiß also worauf ich mich einlasse.
Vom Hersteller finde ich es dennoch schade, bei einem bekannten Sachmangel so wenig Kulanz zu zeigen.
Das kenne ich tatsächlich sogar nach Ablauf der Garantiezeit von einem süddeutschen Hersteller deutlich besser.