Wie gesagt kein Anwalt aber regelmäßig beruflich damit involviert gewesen (weil ich es den -danach teils klagenden- Kunden erklärt habe):
Das Abstraktionsprinzip besagt, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte in ihrer rechtlichen Wirksamkeit voneinander unabhängig sind. Das gilt auch in den Fällen, in denen das Verfügungsgeschäft zur Erfüllung eines Verpflichtungsgeschäfts durchgeführt wird.
Der Leasingnehmer und die Bank gehen mit dem Leasingvertrag ein beidseitiges Verpflichtungsgeschäft ein:
Leasingnehmer: Zahlung der Leasingraten und Einhaltung weiterer vertraglicher Pflichten.
Die Bank: Abwicklung der Zahlung und Schaffung der Voraussetzung damit der Händler dem LN das Fahrzeug zum Besitz überlässt.
Die Bank hat ihren Teil des Verpflichtungsgeschäfts erfüllt.
Nur weil das Fahrzeug danach defekt ist ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrags zwischen der Bank und dem Leasingnehmer.
Anders würde es aussehen, wenn die Bank eine generelle Nutzbarkeit der Leasingsache garantieren würde (das ist das, was unglücklicherweise aber von vielen in dieser Situation wahrgenommen wird -aber sofern die KIA BANK nicht einen massiven Bock bei ihren Finanzierungs/ Leasingverträgen geschossen hat, wird das auch hier nicht anders sein)
Nur um es nocheinmal zu sagen - ich wünsche euch, dass ihr das gelöst bekommt und was bei uns (sofern der Kunde bisher unauffällig und freundlich war) ab und an gemacht wurde, waren Kulanzregelungen. Aber das ist vom Einzelfall abhängig.