Ich habe da mal ein interessantes Video gefunden zum Thema "gutgläubiger Kfz Erwerb".
Da hatte jemand vom BGH Recht bekommen und das Autohaus musste sogar den originalen Kfz Brief herausgeben aber nicht den Zweitschlüssel.
Selbst der gefälschte Kfz Brief wurde akzeptiert und das schlimme ist, dass es nicht als Diebstahl gewertet wird und damit nicht von der Versicherung gedeckt ist.
Da dieses unterschiedliche Dinge sind.
Krass kann man nur dazu sagen, also nie eine unbeaufsichtigte Probefahrt oder ein Auto kaufen, was besonders billig ist.
Einen ähnlichen Beitrag wurde gerade beim MDR-Magazin "Umschau" gesendet (17.02.26), ab 11. Minute.
Umschau: MDR-Magazin vom 17. Februar - hier anschauen
+++ Identitätsdiebstahl: Kriminelle ergaunern Daten von Jobsuchenden +++ Unterhaltsvorschuss: Staat verzichtet auf Milliarden +++ Wohnungsnot: Bund lässt…
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