Beiträge von Martin-SH

    Lesen. Genau das habe ich geschrieben. Wenn die Stirnflächen gleich sind, genügt für die Vergleichbarkeit der cw-Wert. Wenn verschieden wie beim erwähnten Brabus #5, genügt der cw-Wert nicht alleine für den Vergleich

    Ich habe gelesen. Der CW-Wert reicht für die Berechnung. Die individuelle Stirnfläche der verschiedenen Fahrzeuge ist in der Formel für die vergleichbarkeit enthalten.


    Edit:

    Ich habe mir gerade die Formeln für den strömungswiderstandskoeffizienten (CW-Wert) und die Formel für den Strömungswiderstand angeschaut.

    Es sieht also so aus, als wenn die individuelle Stirnfläche beim Verbrauch zweimal in die Formel einfließt.

    Das hätte ich so nicht gedacht, dafür also Entschuldigung und die Verwirrung hier hätte ich euch ersparen können, wenn ich vorher gegoogelt hätte.


    Das ändert aber nichts daran, dass der CW-Wert durchaus schon eine Vergleichbarkeit gibt, da auch da schon die individuelle Stirnfläche der zu vergleichenden Fahrzeuge enthalten ist.

    Das ist nicht der Punkt. Es geht darum, dass für die Berechnung der den Verbrauch bestimmenden Kraft die Stirnfläche (noch einmal) eingeht und somit der cw-Wert alleine nicht für eine Vergleichbarkeit genügt.

    Das geht nur, wenn die Stirnflächen beider Fahrzeuge gleich sind.

    Das ist meiner Meinung nach totaler Quatsch.

    Wenn die Stirnfäche bei einem Fahrzeugen gleich ist, dann spielt dieser bei der Berechnung ja keine Rolle.

    Dann kannst du auch gleich nur die Antriebsstränge miteinander vergleichen und dort den Verbrauch direkt messen. 🤷

    Und schwupps, Windkanal gespart.


    Den im CW-Wert wird die jeweilige individuelle Stirnfläche des Fahrzeugs mit betrachtet und somit kann mit Hilfe des CW-Wertes der Verbrauch berechnet werden.

    Andrei

    Du kannst die Formel umstellen, so viel du willst.

    Trotzdem ist die Stirnfläche des Fahrzeugs bei Berechnung des cw-werts in der Formel enthalten und somit für den Vergleich von Bedeutung.

    Und somit ist auch eine direkte Vergleichbarkeit von Fahrzeugen gegeben. Da jeweils die individuelle Stirnfläche des Fahrzeugs berücksichtigt wird.

    Der cw-Wert ist nur ein Teil, der für den Luftwiderstand Bedeutung hat.
    Ohne Einbeziehung der Stirnfläche sind Vergleiche nahezu sinnlos.

    In der Formel für die Berechnung des CW-Wertes findet sich die Beachtung der Stirnfläche durchaus wieder. Es ist also durchaus vergleichbar, wenn man den CW-Wert zum Vergleich heran zieht.


    Strömungswiderstandskoeffizient – Wikipedia https://share.google/roYc9XCkQybNsvmW1



    "bei Fahrzeugen ist die Referenzfläche gleich der Stirnfläche[1][2], der Fläche des größten Querschnitts."

    Korrekt, zu versteuerndes Haushalts-Einkommen. Also Brutto. Bei Single ein Einkommen, bei Verheirateten, je nach Situation 1 oder 2 Einkommen. und die optionalen Kinder. Das ist im FAQ Dokument doch relativ deutlich dargelegt?


    Es müsste das Bruttogehalt Minus der Steuerfreibeträge sein.

    Bei einem singlehaushalt ist der freibetrag ca. 12.100 € und bei einem Paar die doppelte Summe.

    Dieser Betrag muss vom bruttobetrag abgezogen werden und dann hat man das zu versteuernde Einkommen, was bei der Förderung betrachtet werden muss.


    Im Nachhinein könnte man dann noch die Werbekosten ansetzen.

    Aber nicht jeder wird Mitte des Jahres für das letzte Jahr die Lohnsteuererklärung fertig haben, für die genaue Berechnung.

    Da haben wir uns mal wieder ein Bürokratiemonster gegönnt.

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    Hier mal ein realistischer Kommentar von einem Fachmann zu der Thematik...

    Ich mache mir da keine Gedanken. Der Gesetzgeber muss rechtzeitig handeln und die Funktion bei älteren Fahrzeugen als nicht TÜV relevant einordnen, da die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Typengenehmigung alle Anforderungen erfüllt haben.

    Wird hier also meiner Meinung nach zu heiß gekocht.