Da hilft wohl nur Kostenvoranschlag anfragen, oder - falls das noch drin ist - die Service-Flatrate abschließen.
Wenn es nicht Positionen auf der Rechnung gibt, die nahelegen, was da unvermeidbar, nachvollziehbar und berechtigt den Preis so hoch getrieben hat, sind die auf dünnem Eis unterwegs.
Bei 740 EUR ist das eventuell schon Wucher (StGB §291) und sollte ich mich in so einer Lage wiederfinden, würde ich denen nahelegen die Rechnung auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren.
Sollten die das nicht tun, wäre das Autohaus für mich eh gestorben und ich würde lediglich einen angemessenen Teil bezahlen mit dem Verweis auf die überzogene Forderung. Ich bezweifele, dass da eine Klage kommen würde.
Aber das ist nur das, was ich tun würde und hat nichts mit einer Empfehlung oder gar einer Rechtsberatung zu tun; ich bin nämlich kein Jurist und darf so was auch gar nicht.
Das ist eher so was wie der in Worte gefasste in mir ausgelöste Groll beim Lesen solcher Gruselmeldungen, was allenfalls als Denkanstoß dienen kann.