Ich finde das auch nicht richtig. Das vorneweg. Das Autohaus übergibt einer Person freiwillig den Schlüssel für eine Probefahrt. Kein Diebstahl. Meiner Meinung nach müsste es hier gesetzliche Regeln geben. Die angebliche Probefahrt hatte ja nur den einen Zweck, das Auto weiterzuverkaufen.
Beiträge von JGF
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Vergleiche mal meine Aussage mit dem Artikel. Dort wird explizit gesagt „Gutgläubiger Kauf ist nur möglich, wenn der Verkäufer das Auto nicht gestohlen hat; bei Diebstahl kann nie Eigentum erworben werden.“
Bei dem gutgläubigen Erwerb ging es immer um mein Beispiel bzgl. des geliehenen Fahrrads.
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Und selbst wenn, dann wird der eigene Bürger geschützt, der nachweisen kann, das Auto im guten Glauben gekauft zu haben.
Was meinst Du damit? Man muss geklaute Sachen an den Eigentümer zurückgeben. Der Käufer kann sich nur das Geld von seinem Verkäufer holen.
Anders ist es, wenn man z.B. ein geliehenes Fahrrad verkauft. Dies kann der Käufer behalten und der Eigentümer kann sich nur Schadenersatz vom Verkäufer holen.
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Bei Kia bedeutet die FIN, dass das Fahrzeug produziert wurde.
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Die Griffe sollen bei der Gefahrenbremsung zusätzlichen Luftwiderstand erzeugen und somit den Bremsweg um die entscheidenden Micrometer verkürzen.
Ich werden das auch mal provozieren und prüfen.
Fahren sie ein, wenn man steht oder erst wennman wieder losfährt?
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OTA kommt früher als der Download für USB. Kia will ja etwas damit verdienen
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Normalerweise führt das Auslösen eines Airbags zum Öffnen der Zentralverriegelung. Ich kann nicht sagen, ob es irgendwelche Verzögerungen gibt, bis das Fahrzeug still steht.
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Dass Lotus und Rolls Royce ausgebucht sind, finde ich nun doch überraschend.