Beiträge von Andrei

    Das ist doch gehopst wie gesprungen, auch wenn das Auto bar gekauft ist verliert es ja weiter an Wert wenn es irgendwo rum steht und nicht genutzt werden kann.


    Es ging mir nur darum dass ein LV nicht weiter gezahlt werden muss wenn das Auto weg ist.

    Es geht um Totalschaden oder Diebstahl. Ich denke, dass in diesem Fall der Eigentümer besser dran als der Leasingnehmer ist.

    So blöd sind die auch nicht, dass Auto auf 100% zu laden und dann auch noch Tage davor. Zumal es kostet ;)

    Ich kann von mehreren BMW-Autohäusern berichten, die die Autos im Showroom permanent angeschlossen bei 100% SOC stehen lassen. Über mehrere Monate, wirklich sehr-sehr lange.

    Auf Nachfrage kam keine vernünftige Antwort... Vermutlich macht die Zahl 100% einfach psychologisch einen besseren Eindruck auf den Interessenten.

    Nein, aber einen Kredit muss man ja auch erstmal weiter bedienen wenn das Auto weg ist. Für die Kündigung des Leasingvertrags muss auch nicht gewartet werden bis die Versicherung zahlt, das kann innerhalb von 3 Wochen nach “Auto weg” passieren.

    Das Auto ist dann "weg", wenn es festgestellt wurde: durch ein Gutachten mit dem Totalschaden oder nach 1 Monat seit dem Diebstahl. Ab da darf man innerhalb von 3 Wochen kündigen zum nächsten Monat.

    Daher meine ich, dass man für 2-3 Monate die Leasingraten ohne Auto zahlen muss.

    Und ein Kauf ist nicht immer Finanzierung.

    Und vom Tag des Unfalls/Diebstahls bis zur Wirksamkeit der Kündigung vergehen gute 2-3 Monate, wo LN zahlen muss.

    Werden sie auch von der GAP-Versicherung getragen?

    Mit dem Gap hast du recht, der ist natürlich von dir zu tragen oder man kann ihn seitens der Versicherung mit absichern. Der bezieht sich aber nicht explizit auf entgangenen Gewinn. Der Gewinn bei Leasing sind ja die Zinsen welche bereits eingepreist sind. Den Gap sicherst du entweder mit ner extra Versicherung ab oder eben durch die Neuwertentschädigung, die man in der CH zumindest auch für 4 Jahre einschliessen kann.

    Und ja klar rein vertraglich steht nirgends drin, dass mich die Leasinggesellschaft rauslassen muss. Aber dann muss ich ihr die Schadensumme auch nicht mit einmal zahlen. So oder so ist es aber von der Logik für beide völlig Dämlich und mir fällt kein anderes Wort dafür ein, das dann laufen zu lassen, statt abzurechnen und fertig.

    Du solltest nicht für die Leasinggesellschaft entscheiden, was genau deren Gewinn ist. Das kann auch die Plus-Differenz zum eingepreisten Restwert sein, welche bei nicht vorhandenem Auto weg fällt...

    Mit anderen Worten, die Gesamtsumme welche dir die Versicherung auszahlt, steht im Fall der Leasinggesellschaft zu. Was ja auch logisch ist.
    Klar könnte die Leasinggesellschaft jetzt drauf bestehen, das du fröhlich 4 Jahre oder so, weiter abzahlst. Macht aber null Sinn, wenn die Leasinggesellschaft mit einmal die gesamte Summe bekommt. So wird zu 99% die Leasinggesellschaft mit Zahlung der Summe den Leasingvertrag einfach kündigen/ beenden.

    Darüber hinaus steht in den meisten AGB das du verpflichtet bis das Auto zu versichern. Wenn das Auto aber nach Diebstahl abgemeldet wird, weil du wirst ja keine Steuer usw für ein gestohlenes Auto zahlen wollen, erlischt auch die Versicherung.


    Sprich am Ende ist alles andere als das Beenden des Leasings, nach Auszahlung der Versicherungssummer´, praktischer Unsinn und würde mich an der Zurechnungsfähigkeit der Leasingesellschaft zweifeln lassen.


    Die Versicherungssumme beinhaltet nur den Wert des Autos, nicht den entgangenen Gewinn der Leasinggesellschaft.

    Da entsteht ein Gap, der u.U. separat versichert werden muss. Sonst selbst zahlen.


    Und ob die Leasinggesellschaft Dich aus dem Vertrag rauslässt, nur weil es für Dich logisch ist, steht in den Sternen oder in Deinem Vertrag.


    Liebe überzeugte Leasingnehmer, ich will euch nicht bekehren. Nur hatte ich in diesem Jahr einen Totalschaden am EV6 und war am Ende heilfroh, den Wagen gekauft und nicht geleast zu haben.