Ich bin mir nicht sicher ob man Dich im Fall der Fälle zwingen könnte, Dein eigenes Video (zB bzw. in jedem Fall wenn Du weißt das Du zu schnell warst oder sonstwie gegen die Verkehrsregeln verstoßen hast) zu verwenden...wäre ja schon ziemlich dämlich wenn man selbst drauf bestehen würde.
Und auch ohne GPS-Geschwindigkeitsangabe lässt sich bei entsprechender Auswertung eine relativ genaue Geschwindigkeit ermitteln....vernünftiges Bildmaterial/Qualität vorausgesetzt.
Wie bereits ein Vorredner geschrieben hat, kann die Kamera oder die Speicherkarte durch die Polizei als Beweismittel sichergestellt werden. Zumindest dann, wenn es um strafrechtlich relevante Vorgänge geht. Also nicht, weil man vermutet Du bist zu schnell gefahren, um genau dies zu beweisen und gegen dich zu verwenden (Anm. sofern es dabei nicht zu einem Unfall mit Verletzten kommt, dann kann es wohl sichergestellt werden und dient der Wahrheitsfindung. Wenn du zu schnell warst hast du dann Pech gehabt.....).
Und übrigens, sollte man das Vorhandensein einer Dashcamaufnahme absichtlich verschweigen kann das eine Straftat sein. Kommt aber auf die genauen Umstände an.
Meine Angaben beziehen sich auf die rechtliche Lage in Österreich, dürfte aber in Deutschland zumindest ähnlich sein. Natürlich ohne jegliche Garantie, dies ist keine rechtliche Beratung.