Zitat
"Ab dem Hochladen des Fahrzeugscheins gilt dieser für die folgenden 12 Monate als Nachweis darüber, dass du Halter*in des eFahrzeuges bist." Du trittst die THG-Quote für die Kalenderjahre ab, welche in die 12 Monate fallen.
Diese Formulierung ist einfach nur, sorry, saudumm und opportunistisch gewählt. ![]()
Man hofft so zu möglichst vielen zweijährigen Abschlüssen zu kommen, weil manche ab dem absichtlich leicht misszuverstehenden Satz die Konzentration verlieren und dann, ohne sich darüber bewusst zu sein was sie gerade angeklickt haben, in die Falle tappen.
Jemand der daran interessiert wäre so etwas fair zu formulieren würde zumindest schreiben, daß der Abschluss für zwei Jahre gilt, ohne dämliche Verklausulierung.
Die wirklich saubere und faire Variante ist in meinen Augen eh nur ein opt in für das zweite Jahr.