Nachdem ich diesen Thread so ein bisschen quer gelesen habe, stellt sich mir immer noch eine Frage: Wenn ich einen Ausfall der ICCU habe und die Lieferzeit für das Ersatzteil mehrere Wochen beträgt. Wer zahlt für diesen Zeitraum meinen Ersatzwagen? Tlw. wird der Ersatz anstandslos vom Autohaus/KIA übernommen, tlw. bleiben die Betroffenen ohne Ersatz oder müssen die Kosten selber stemmen. Nach meinem Verständnis muss ich nicht für die Versäumnisse des Herstellers aufkommen und habe einen rechtlichen Anspruch auf einen Leihwagen?
Mein Freundlicher hat mir erklärt, dass ich, wenn das Ersatzteil "auf Rückstand" geht, sofort einen Ersatzwagen bekomme. Für den habe ich auch nichts zahlen müssen; in meinem Fall war das ein Sportage.
Wie er das dann mit KIA abrechnet, hat er mir natürlich nicht erklärt, war für mich dann auch nicht wichtig.
Ob es da zwischen KIA und den Werkstätten eine offizielle Vereinbarung gibt, wird auch hier im Forum niemand zweifelsfrei wissen können, da das Vertragsinterna sind, die ggfs. auch mit unterschiedlichen Händlern unterschiedlich vereinbart werden.
Denkbar ist m. E. auch, dass der Ein oder Andere Händler gewinnoptimierend zwar von KIA eine Erstattung bekommt, seinen Kunden aber trotzdem zur Kasse bittet.
Deshalb vielleicht auch die unterschiedlichen Aussagen hier im Forum.
Denn dass die Händler unterschiedlich agieren, kann man auch speziell an den aufgerufenen Inspektionskosten sehen - und ich möchte fast wetten, dass die Händler, welche durch eine kreative Preisgestaltung auffallen auch diejenigen ohne kostenlosem Ersatzwagen sind.