Wenn es selbst erstellbare Textfilter bei den Ladesäulen Betreibern gäbe... das wäre Gold.
Beiträge von koaschten
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Fahrt einfach dem Tempolimit angemessen.
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Es gibt aber schon vereinzelte Berichte, dass die defekten Bauteile identifiziert wurden. Dann sind sie auch austauschbar.
D.h. für mich, wenn es sich lohnen wird, dann wird es auch Werkstätten geben, die so eine Reparatur durchführen werden, für deutlich weniger Geld.
Naja, wenn man Chris im gehelektrisch glauben darf, und der hat eine aufgeschraubt, dann lohnt sich das nicht, weil wie er sagt, die ICCU verklebt ist und bis man an den relevanten Punkten ist, weit über 100 Schrauben zu entfernen sind... und das wenn die ICCU schon unter der Rückbank raus ist und auf dem Tisch liegt.
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Ich würde sagen, wenn in Deutschland … und die Ladeinfrastruktur im Bestandshäusern/Tiefgaragen besser ausgebaut wäre, würden auch die letzten Skeptiker zum E-Auto greifen.
Den Kritikpunkt verstehe ich halt nicht. Da ist das Problem es gibt ein Gesetz, das GEIG (Gebäude Elektromobilitäts-Infrastruktur Gesetz), aber es wird weder umgesetzt noch die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen durchgesetzt.
Alleine die Tatsache dass ab 21 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkte installiert sein soll seit Beginn 2025 aber nicht an jedem(!) Supermarkt eine Ladesäule steht spricht doch Bände. Ich klinge vermutlich wie eine kaputte Schallplatte, aber hier bei mir, 30.000 Einwohner Stadt 15 Supermärkte und keiner hat eine Ladesäule.
GEIG – Anforderungen für Nichtwohngebäude
1. Neubauten und größere Renovierungen
- Ab 6 Stellplätzen: Jeder dritte Stellplatz muss mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) ausgestattet werden.
- Ab 10 Stellplätzen: Bei größeren Renovierungen müssen:
- Mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.
- Mindestens ein Ladepunkt für Elektrofahrzeuge errichtet werden.
2. Bestehende Nichtwohngebäude ab 2025
- Ab 21 Stellplätzen: Eigentümer müssen mindestens einen Ladepunkt installieren – unabhängig von Renovierungen.
- Diese Pflicht gilt für Stellplätze innerhalb oder angrenzend an das Gebäude.
- Bei mehreren Gebäuden kann die Ladepunktpflicht gebündelt erfüllt werden, sofern der Bedarf an Ladeinfrastruktur angemessen berücksichtigt wird.
3. Ausnahmen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Gebäude überwiegend selbst nutzen, können von der Pflicht ausgenommen werden.
- Wenn die Kosten für Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr als 7 % der Gesamtkosten einer Renovierung betragen, kann ebenfalls eine Ausnahme gelten.
4. Bußgelder
- Bei Verstoß gegen die Ladepunktpflicht drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro.
Möchtest du auch eine Übersicht über die Anforderungen für Wohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude?
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Die Ergebnisse bei Internet Suchen sind halt wild, ich hab zwischen 11,6 und 12,4m alles gefunden, sogar unterschiedliche beim ADAC.
PS: 12,5m ist das Maximum nach StVZO meine ich?
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du meinst kWh/100km und ja, das kann man umstellen, aus dem Kopf weiß ich aber gerade nicht wo.
Einstellungen - Einheiten
oder
Einstellungen - Kombiinstrument oder so
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Richtig kann aber auch sagen, auf eigene Kosten.
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Da du eeh schon Probleme aufgrund des Fahrstiles bekommst... ist es gehupft wie gesprungen egal. Du wirst in einem Forum nie einen sauberen Vergleich schaffen, es wird immer die extremen geben. Tempo 80, Landstraße, 2km vorausschauend Fahren und segeln im Windschatten des LKWs vor einem.
