Hallo Bernardo,
gut dass es keinen Personenschaden gab.
Aber nun rückt der Schaden am Auto schnell in den Vordergrund. Da das Auto noch sehr jung ist und die Ersatzteillage vermutlich eher schwierig ist, kann ich dir aus eigener Erfahrung nur den guten Rat geben, einen Fachanwalt mit der Vertretung deiner Interessen zu beauftragen. Bei so einem Wert und vermutlich etwas längerer Abwicklung würde ich so etwas nie mehr ohne rechtlichen Beistand angehen. Auch ein Gutachten kann so seine Tücken haben. Und falls es mit Ersatzteilen schwierig ist oder der Schaden erheblich ist (Rahmen verzogen), kann dich der Anwalt wesentlich besser beraten, als Vertreter oder Beauftragte der gegnerischen Versicherung.
Wenn die Schuldfrage klar ist, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen; existiert eine Rechtsschutzversicherung bei dir, gibt es praktisch null Risiko.
Alles Gute für dich
Frank