ok, ich habe zwar einen "Hauspreis" - aber keinen Ausschluß der Preisanpassung (Punkt 3 der AGB)...
Grauzone ? Die Ankündigung der Preiserhöhung für die Ü habe ich auch bekommen.
Bei mir ist Preise unter 2 mit Regelungstexte entfallen und unter 3 ist Zahlung.
Aber nach eigener Recherche bin ich der Meinung: Vertrag ist Vertrag.
Es gibt keinerlei Preisanpassungsklauseln.
Die Überführungsgebühren sind eh oft nur ein pauschaler Mehrgewinn für das Autohaus und nicht tatsächliche Kosten, die in dieser Höhe anfallen. Es gibt imo keinerlei Grundlage warum eine Überführung teurer werden darf ohne das die extra geregelt ist.
Zumindest hab ich nichts dazu gefunden.
Vermutlich versucht der Händler es einfach. Geht man drauf ein: Glück für ihn.
Mit Anwalt oder Rechtsschutz kann man immer noch sprechen, wenn er sich dann tatsächlich quer stellt. Ich halte da nichts von schon direkt die großen Kanonen raus zu holen, wenn man sich auch erst mal selbst informieren kann und mit anderen sprechen kann um das Problem ggfs ohne Anwälte zu lösen und dem Verkäufer mit genug Überzeugung gegenüber zu treten.
Ich kann gar nicht beschreiben wie mich dieses ganze Theater nach mittlerweile 14,5 Monaten Warterei ankotzt. Dann nervt einen Kia und dann auch noch der Händler.
Ätzend.