Dann hätte man ja auch Staubsauger, Gurken, Glühlampen usw lassen können.
Die EU Beamten wollen auch ihre Daseinsderechtigung und stürzen sich auf alles, was den Anschein einer sinnvollen Handlung hat. 🤣🤮👿
Dann hätte man ja auch Staubsauger, Gurken, Glühlampen usw lassen können.
Die EU Beamten wollen auch ihre Daseinsderechtigung und stürzen sich auf alles, was den Anschein einer sinnvollen Handlung hat. 🤣🤮👿
Ist doch abgehakt, erledigt
Hau, der große Manitu, Supporter hat gesprochen, sonst endet es noch in einem Glaubenskrieg
Dafür gibt es mehrere Gründe. Einer davon ist Paragraf 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Er gibt vor, dass der Tachometer eine höhere Geschwindigkeit anzeigen darf – aber niemals eine zu geringe. Zum einen, um Rasenden den Wind aus den Segeln zu nehmen und Blitzern vorzubeugen.
Das ist ja der Inhalt nur anders formuliert.
Man kann auch mit anderen Worten den selben Inhalt weitergeben.
Egal, wir haben beide dass Selbe gemein und auch geschrieben, nur anders.
Den Gesetzestext habe ich leider nicht gefunden.
Ich habe jetzt nicht den Gesetzestext im Kopf aber es geht darum, dass der Tacho nicht weniger anzeigen darf als man real fährt, so in etwa habe ich es auch geschrieben und es gibt eine bestimmte Toleranz dabei.
Dieses wird auch Geschwindigkeitsmessungen berücksichtigt
Beispiel Verkehrszeichen, ist mir in Österreich aufgefallen.
Das Zeichen 102
Das Verkehrszeichen ACHTUNG KREUZUNG dient als Hinweis auf eine Kreuzung oder Einmündung. Es bedeutet, dass hier „rechts vor links“ zu beachten ist. Es steht meistens an schwer einsehbaren Kreuzungen und Einmündungen. Zusatzschilder können die Entfernung zum Gefahrenort anzeigen.
in Österreich wird hier lediglich eine Kreuzung angekündigt, an der die Vorfahrtstraße endet.
Die Regulierung rechts vor links trift wohl nur für D zu.
Ähnliche Regel, Vorfahrt Straßenbahn, in D ordnet sich die Straßenbahn mit ein in anderen Ländern, hat die Bahn generell Vorfahrt.
Solange es noch solche eklatanten Unterschiede gibt, ist die ganze EU nur eine riesige Heuchelei.
Dabei lässt es sich gerade bei solchen Dingen besser vereinheitlichen.
Da war man schon in der DDR weiter, als in den 70er Jahren die StVO an europäischen Regeln angepasst wurde.
Genau, so soll es sein.
Der Gesetzgeber verlangt, dass der Tacho mehr anzeigt als real gefahren wird.
Die Toleranz ist in der StVZO festgelegt.
Bei Mietwagen und Taxis soll diese Toleranz so gering wie möglich ausfallen, da ja auch der Wegstreckenzähler damit verbundenen ist.