Ja, stimmt, das sieht jeder anders. Du anders als ich und ich anders als Olli86 , auf den sich meine Anmerkung anfänglich bezog. 
Ist aber leider so, dass du gegenüber Gesetz und Schadenersatzansprüchen durch ein Einzelgutachten nicht gänzlich aus dem Schneider bist. Du wusstest beim Kauf, dass das anzubauende Teil nicht zu der von dir gewünschten Verwendung zugelassen ist. Ein Einzelgutachten bestätigt dir, dass das Teil nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Es sagt aber nichts über die Betriebssicherheit aus. Wenn z.B. eine berstende Felge Reifen und Bremsschläuche zerlegt und was Ernsthaftes dabei passiert, dann hast du ein Problem. Gibt es hingegen ein Gutachten oder eine ABE konntest du beim Kauf davon ausgehen, dass das Zubehörteil erlaubt und auch zum Gebrauch geeignet ist. Anwälte lieben solche Feinheiten. 
Aber konzentrieren wir uns lieber aufs Hoffen auf baldige Lieferung.
Mich wundert ehrlich, dass diejenigen, die ihren GT schon erhalten haben, mit Erfahrungsberichten derart hinter dem Berg halten.
Bitte... wir warten. 