Nein ich meinte nicht die falsche Schreibweise, sondern es gibt ein schönes Video (TikoTok oder Youtube) wo eine Frau einen Döner mit allem bestellt. Der Verkäufer versteht nicht richtig und fragt nach: "Mit alles", darauf sagt die Frau nein, das heißt mit allem. Er: Oh Allem ist krank und kommt morgen wieder. Das heißt es gibt wohl einen türkischen Vornamen der klingt wie Allem. Ich dachte das Scherzvideo wäre bekannt.... sorry
Beiträge von Bernardo
-
-
-
Ich denke ich bin hier richtig mit meiner Frage: Kia Connect ist ja die gleiche App wie Bluelink bei Hyundai. Wir haben hoffentlich bald unseren EV6 und würden das Auto gern von 2 Smartphones aus per App bedienen. Kann man 1 Auto von 2 verschiedenen Smartphones bedienen, also kann ich Kia Connect für das gleiche Auto auf 2 Smartphones installieren. Danke im voraus für Eure Antwort.
LG Bernd
-
Alles anzeigen
...sagen wir mal so...diese "7 Grad Geschichte" ist so oder so ein Märchen. Da Reifen meistens keinen eingebauten Kalender haben, funktionieren auch Sommerreifen im Winter ganz vorzüglich!
...ausser auf Schnee und/oder Eis. Gut, auf Eis gibt es eigentlich nur Spikes die funktionieren, aber auf Schnee ist ein "echter" Winterreifen schon das Maß der Dinge!
Wenn man also in Regionen wohnt, in denen man Schnee nur vom Hörensagen her kennt, oder wenns wirklich ne Schneedecke auf der Straße hat den Bock stehen lassen kann, ist alles Prima!
...denn...im Gegensatz zu vielen Gerüchten haben wir in DE KEINE generelle Winterreifenpflicht. Das Fahrzeug muss nur "Situationsbedingt richtig ausgerüstet" sein, also, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte. Wenn es im Winter einfach nur trocken kalt ist kann Dir aus Deinen Sommerreifen niemand einen Strick drehen!
Warum denken nicht alle Menschen so logisch wie Du. Ich empfinde es z. B. ein bißchen unfair, dass bei unter 5Grad ein Richter vermutlich ohne Berücksichtigung der weiteren Umstände einem ansonsten unschuldigen Unfallbeteiligten bei Sommerreifennutzung eine Teilschuld aufbrummt, aber wenn bei 20 Grad gleiches passiert im umgekehrten Fall dem Winterreifennutzer dies nicht angelastet wird. Aber ich hatte mich ja schon zu der Schwächen Leistung vergangener Verkehrsminister geäußert.
Was haltet Ihr (Forumsmitglieder) eigentlich von der schleichenden staatlichen/europäischen Verpflichtung das die Autoindustrie die Assistenzsysteme von Nobelkarossen im Standardauto einbauen muss??? Ich selbst liebe diese technischen Spielereien, aber tue mir schwer all das als Verpflichtung zu i. plementieren.
-
-
In meinem Vertrag steht das solch ein Schadensersatz verlangt werden kann, allerdings nur 25% des Kaufpreis. Eine Überschreitung des unverbindlichen Liefertermin um 6 Wochen bringt den Händler in Verzug, jetzt muss er innerhalb von 10 Tagen liefern. Es kostet ihn 5% des Kaufpreis als Schadensersatz. Ihr solltet die Kaufverträge lesen. Also warum sollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Schließlich habe ich ja ein Recht auf Erfüllung. Wen er zuruecktritt werden eben die im Vertrag bezifferte 25% fällig . OK, dann habe ich immer noch kein Auto, aber dieser Händler würde dann an mir nichts mehr verdienen.
-
Alles anzeigen
Hallo
Als stiller Leser melde ich mich auch mal zu wort!
08/21 habe ich mir einen Ioniq5 Baseline mit WP bestellt… avisiert war er für KW 11 …. Wurde aber aus unerklärlichen Gründen nicht geliefert und konnte laut Freundlichen nicht mehr zu den selben Konditionen nachgeliefert werden da Modellwechsel…..
Nach einigen Rechtsstreitigkeiten und Zeit Schind Taktiken seitens des Händlers (ich bekomm noch einen Baseline mit 58KW) usw…..)
Habe ich mittlerweile für, für mich schöneren EV6 entschieden….
Spannend ist dass es sich bei meinem bestellten Baseline in weiß ohne extras ohne WP (Händlervorlauf) so wie bei euch verhält!!!
Keine Info wann er kommt, keine Infos, Nix…. Laut meinem neuen Freundlichen soll er im August da sein?! Ich bin da sehr gespannt…. Da ich nun auch schon bald 8 Monate warten hinter mir habe….
Dann liest du über Wartezeiten von unter 3 Monaten…
Meine Theorie ist ja dass…. Bewusst nur die Hochpreisigen Varianten bevorzugt werden… weil anders ist es für mich nicht erklärbar…..
Jedenfalls freue ich mich für jeden der hier schnell wieder weg ist!
Lg Oli P
Ich würde vom Hyundai Händler 1/3 des Neupreises als Schadensersatz fordern. Gleiches würde er auch von Dir verlangen, falls Du ein bestelltes Auto nicht abnehmen würdest.
-
Ok, ist verzwickt aber doch recht einfach: Mein Händler hat das Auto im April 21 auf Vorrat bestellt, denke er hat sich überlegt was Kunden wohl als Ausstattung wählen würden. Ich bin Ende Februar 22 zum Händler gefahren und habe mir einen von 3 Fahrzeugen mit gleicher Vorlaufzeit (2 schwarze ein grüner) ausgesucht, die laut Händler in KW18 als Liefertermin haben. Also Grün ist jetzt nicht 100% meine Wunschfarbe, aber ich bin im nachhinein froh das ich den Moonscape Matt nicht gekauft habe (die Gründe kann man im Forum nachlesen). Das ist toll das Dein Händler einen Vorführwagen hat, ich glaube bei meinem keinen gesehen zu haben. Denn er kann die Tageszulassungen (auch ein blödes Wort, denn die ZUlassung ist nicht ein Tag, sondern 6 Monate!!!) ja nicht als Vorführwagen nutzen. Die Kilometerangabe ist bei allen vorbestellten 35km. So in 3 Stunden wird die Öffnungszeit der 18. KW zu Ende gehen, glaube ich nicht mehr an eine pünktliche Lieferung. Was ich negativ im Vertrag sehe ist: Der Händler schreibt eine unverbindliche Lieferzeit hinein, aber die Abnahme danach soll innerhalb 14 Tagen passieren. Ist eine einseitige Bevorteilung des Händlers und sollte damit Vertragsnichtig sein. Falls hier Anwälte im Forum zugegen sind, bitte Euren Kommentar, ich weiß ihr dürft ja keine Rechtsberatung geben. LG Bernd
-
OK, ich habe mich mal schlau gemacht. Bei den Angaben zum Verbrauch nach Wltp ist der Ladeverlust berücksichtigt.
Wir erfahren die wirklichen Verbrauchswerte der wltp Testfahrten leider nicht. Deshalb können wir nicht einfach den Prospektverbrauch mit der Reichweite multiplizieren um auf den Nettobatterieinhalt zu schließen.
Positiv für mich: Ich bin immer davon ausgegangen das der Ladeverlust noch oben drauf kommt, dass ist nicht so.
Andrei, sorry, Ich sollte immer erst nach einer intensiven Recherche posten.
LG. Bernd
-
Ihr habt mich angespornt zu rechnen.
Bei 528km wltp und 72,3kw netto kommt man auf einen Verbrauch von 13,7kw/100km, mit 77,5 kW netto sind es 14,7kw/100km, was mir als realistischer erscheint. Warum sollte die Wltp Ladeverluste berücksichtigen?