Beiträge von Martin-SH
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Gerade auf „AutoBild Sportscars“ gefunden.
GIACUZZO hat sich auch Japanische & Koreanische Auto‘s verschrieben.
https://www.giacuzzo.com/kia-e…r-dachspoiler-kia-ev6-551
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Aber der Heckspoiler geht ja mal gar nicht... 🤢
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Moderne Wärmepumpen funktionieren auch bis zu -20°...
Und dann würde der heizstab dazu kommen.
Dass der cop dann nicht optimal ist, ist natürlich klar.
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Oh, da würden einige bei uns in der Firma nun ausflippen

Wir haben 4 Ladepunkte (2 Wallboxen mit je 2 Ladepunkte), die sind mit 22 kw angeschlossen und über Lastmanagement geregelt. Vor 2 Jahren, als die Planung und Umfrage von der Gebäudeverwaltung rum ging, war es wohl so, dass gerade mal 3 darüber nachdachten, sich ein Elektroauto anzuschaffen. Nun hat gab es einen „Mieterwechsel“ (eine neue Firma ist eingezogen) und die kamen mal eben mit 10(!) e-Autos an + unsere 5. Die 4 Ladepunkte sind quasi dauerhaft besetzt und jede liefert nur 5 kWh

Jetzt beschweren sich natürlich alle, dass das eine Zumutung ist, da es für einige Lader der Hauptladepunkt ist.
Fazit:
Lastmanagement ist gut und sinnvoll, aber ohne genügend Leistung in der Hauptzeit kontraproduktiv
Hier war aber die Rede von einem Privathaushalt.
In der Regel reicht da Lastmanagement mit zwei Wallboxen völlig aus.
Das jetzt auf ein Firmengebäude zu übertragen, finde ich ein bisschen übertrieben.
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Wie ist das mit einer PV-Anlage mit 10 kw? Das FA habe ich gebeten ab 01.01.2020 die Vereinfachungsregelung anzuwenden. Vom FA wurde mir aber Umsatzsteuer berechnet auch für den Eigenverbrauch. Ich habe gedacht, auch dies fällt weg.
Nein, das was wegfällt ist die Ertragssteuer.
Die es in deinem Fall, aber auch schon im letzten Jahr nicht fällig gewesen. Die Befreiung der ertragssteuer war im letzten Jahr bis 10 kWp und wird jetzt auf 30 kWp angehoben.
Dies hat auf die Umsatzsteuer keinen Einfluss, wenn man sich auf die Art der Besteuerung festgelegt hat, in dem man sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückgeholt hatte.
Von der Umsatzsteuer kann man sich nach fünf vollen Jahren befreien lassen, indem man dann in die kleinunternehmer Regelung wechselt.
Nur für Anlagen, die ab 2023 gebaut werden. Muss dann keine Mehrwertsteuer errichtet werden und dementsprechend braucht man auch nicht mehr sich mit der Umsatzsteuer rumschlagen, da man dann gleich die kleinunternehmerregelung wählen kann und dann mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun hat.
Aber hierzu sind die Videos von dem finanzberater Stefan Mücke ganz hilfreich auf youtube.
Und zu den Beschluss von gestern, der ja noch formhalber vom Bundesrat abgesegnet werden muss, wird er bestimmt zeitnah ein Video einstellen.
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Die Information ist nicht richtig.
Bestandsanlagen die bis zum 31.12.2021 ans Netz gegangen sind bleiben steuerpflichtig.
Rückwirkend vom 1.1.22 bis zukünftig gilt die entsprechende Steuerbefreieung.
Hier der Fachmann Stefan Mücke dazu:
Bildschirmfoto 2022-12-03 um 09.55.23.jpg
Das ist nicht ganz richtig.
Folgendes wurde gestern beschlossen:
Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein.…www.pv-magazine.deUnd dort schauen wir mal unter Punkt 2 der Einkommensteuerbefreiung.
Das heisst, auch Bestandsanlagen müssen für das Steuerjahr 2022 keine Einkommensteuer entrichten.
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Ja, bei Neuanlagen und denen. die 2022 ans Netz gingen.
Der Wegfall der Ertragssteuer für Anlagen bis 30 kwp gilt auch für Bestandsanlagen.
Ich glaube, das hat ex-schwabe gemeint.
Muss also für die Lohnsteuer des Jahres 2022 nicht angegeben werden. Vom Bundestag schon beschlossen und jetzt muss es nur noch durch den Bundesrat.
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Hier sind mal die Strompreise aller Grundversorger in SH ab dem 1.1.23 zu finden. 🧐🤢
Strompreise in Schleswig-Holstein: Große Unterschiede beim VergleichDie Bundesregierung will ab Januar bei den Energiekosten für Entlastung sorgen. Doch was kommt beim Kunden an? NDR Schleswig-Holstein führt Tarif-Beispiele aus…www.ndr.deDa habe ich mit eon noch richtig Glück.