Wie ist das mit einer PV-Anlage mit 10 kw? Das FA habe ich gebeten ab 01.01.2020 die Vereinfachungsregelung anzuwenden. Vom FA wurde mir aber Umsatzsteuer berechnet auch für den Eigenverbrauch. Ich habe gedacht, auch dies fällt weg.
Nein, das was wegfällt ist die Ertragssteuer.
Die es in deinem Fall, aber auch schon im letzten Jahr nicht fällig gewesen. Die Befreiung der ertragssteuer war im letzten Jahr bis 10 kWp und wird jetzt auf 30 kWp angehoben.
Dies hat auf die Umsatzsteuer keinen Einfluss, wenn man sich auf die Art der Besteuerung festgelegt hat, in dem man sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückgeholt hatte.
Von der Umsatzsteuer kann man sich nach fünf vollen Jahren befreien lassen, indem man dann in die kleinunternehmer Regelung wechselt.
Nur für Anlagen, die ab 2023 gebaut werden. Muss dann keine Mehrwertsteuer errichtet werden und dementsprechend braucht man auch nicht mehr sich mit der Umsatzsteuer rumschlagen, da man dann gleich die kleinunternehmerregelung wählen kann und dann mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun hat.
Aber hierzu sind die Videos von dem finanzberater Stefan Mücke ganz hilfreich auf youtube.
Und zu den Beschluss von gestern, der ja noch formhalber vom Bundesrat abgesegnet werden muss, wird er bestimmt zeitnah ein Video einstellen.