Beiträge von Martin-SH

    Jein, Bremsflüssigkeitswechsel gehört zwar zur Inspektion, muss aber bei Durchführung gesondert aufgeführt werden.

    Wichtig sind die zugrundeliegenden AW. Die dürfen natürlich nicht doppelt abgerechnet werden.

    Ich weiß jetzt nicht, wieviele Kia für diese Inspektion im gesamten veranschlagt.

    Das ist im Übrigen seitens des Herstellers festgelegt.

    Was nicht festgelegt ist, welchen Preis der Händler pro AW abrechnet und ob er einen Teileaufschlag bietet.

    Das würde dann für alle anderen aufgeführten Arbeiten im Wartungsplan genauso gelten.


    Beim Wechsel des Luftfilters haben Sie das doch auch hingekriegt. Warum nicht bei der Bremsflüssigkeit?

    Steht ja beides im Wartungsplan.

    Die Bremsflüssigkeit kostet 13,80€

    Oh stimmt, da habe ich mich verguckt.


    Dann nimmt dich deine Werkstatt eben damit aus, dass sie den Austausch mit auf die Rechnung setzt. Denn dieser Austausch ist Bestandteil der Wartung laut Bedienungsanleitung. Das findest du in der Bedienungsanleitung unter dem Kapitel 9-3.


    Diese 105 € sollten also eigentlich gar nicht auf der Rechnung auftauchen. Mann Mann Mann Mann

    Blöde Frage: Wie kann ich denn meine Scheinwerfer einstellen? Ich war der Meinung, dass die sich selbst ausrichten -- je nach Beladung usw.

    Mit einem passenden Schraubendreher, waagerechten Boden und Hilfslinien in der richtigen Höhe an der Wand, zu der man dann den passenden Abstand einnimmt.


    Aber wenn man sich nicht damit auskennt, macht die heimische Werkstatt das auch gerne, wenn man nett drum bittet.

    Nur sollte man sich bei diesen Scheinwerfern beim Abblendlicht keine Wunder erhoffen.

    Ich frage für einen Freund:

    Extrahiert dieser Betrieb die Bremsflüssigkeit aus Einhornpisse? Da ist ja sogar Beamtenschweiss günstiger. 😳


    Aber günstig ist dieser Laden nicht, da haben wir schon Betriebe gesehen. Die schaffen dieselbe Leistung zwischen 300 und 400 €.

    Leider muss ich sagen, dass wir hier auch schon teurere Läden gesehen haben, bei denen der Werkstatt-Kittel wohl direkt von Boss oder Armani geliefert wird.

    Naja, Du machst es Dir ziemlich einfach, den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie über Google herauszufinden ist mehr als einfach und dafür ist kein Rechtsverdreher nötig ;)

    Ja, das trifft für die ersten beiden Jahre ja auch zu.

    Aber vom Jahr drei bis sieben ist das eine rein freiwillige Geschichte in denen Kia die Vorgaben nach Lust und Laune vorgeben darf. Und da ich den genauen Wortlaut der Garantiebedingung gerade nicht im Kopf habe bin ich für meinen Fall vorsichtig.


    Also kann jeder handhaben wie er will, ich für meinen Fall, habe aber entschieden um zukünftigen Problemen aus dem Weg zu gehen, den Service immer bei Kia machen zu lassen. So einfach ist das.

    Kann alles sein. Und ich hoffe, für uns alle, falls wir mal an die Gelegenheit kommen, dass ihr recht damit habt.

    Aber solange wir keinen hier haben, der sich vollumfänglich in der Thematik rechtssicher auskennt, bleiben das alles nur Vermutung.

    Und aufgrund von Vermutungen zu handeln kann gut gehen, muss es aber nicht.

    Den BGH-Richtern traue ich schon zu, dass sie den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.

    Wenn sie Garantie sagen, wird schon die Garantie gemeint sein.

    Wie gesagt für die ersten beiden Jahre bin ich da voll bei dir.

    Aber alles darüber hinaus ist eine freiwillige Leistung auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Über diesen Zeitraum rede ich.

    Kann jeder ja für sich selbst entscheiden. Ich gehe lieber auf Nummer sicher.