Ich zitiere mal aus dem BGH-Urteil: "Durch die Nutzung einer freien Werkstatt erlischt die Herstellergarantie jedoch nicht."
Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster, dass damit die gesetzliche Gewährleistung/Garantie über zwei Jahre laut EU-Recht gemeint ist.
Alles nach den zwei Jahren ist eine freiwillige Leistung von Kia und da könnte es etwas schwierig werden.
Diese freiwillige Leistung dürfte nicht durch das BGH-Urteil gedeckt sein.
Aber darüber könnte man sich ja rechtlichen Rat einholen. Ich habe für mich persönlich entschieden, dass ich da lieber kein Risiko eingehe. Etwas einzufordern kann ein sehr langwieriger Prozess sein und muss nicht immer zum Erfolg führen.