Beiträge von Martin-SH

    Zitat:

    "Nach einem Rechenbeispiel (Altbau 24000 kWh Gas) liege ich alleine bei der Wärmepumpe bei 10000kwh Strom pro Jahr."


    Das meine ich.

    Da kann man nicht von guter Isolation sprechen. Oder die Wärmepumpe hat einen echt miesen COP von nur 2,4.


    Und jetzt Stelle dir mal vor, einer betreibt deine WP ohne PV bei dem neuen Strompreis von 50 ct pro kwh in meiner Region. Dann kommen da schon 5000€ Stromkosten nur für die WP im Jahr zusammen. Finde ich nicht gerade berauschend. 😳


    Und Walter, deine Anlage meine ich nicht. Jede Anlage ist individuell zu betrachten.

    Aber wenn mir ein Heizungsbauer so eine Anlage eigebaut hätte, den hätte ich geMARSriegelt...

    Guten Morgen und mal ganz ehrlich...

    Bei dem Stromverbrauch und den COP Wert der Wärmepumpe plus die Anschaffungskosten und Installationskosten...

    Wann genau rechnet sich die Wärmepumpe? Noch dieses Jahrhundert? 😳

    Gab es kein effizienteres Modell?


    Aber keine Erweiterung der PV ist immer gut.

    Habe ich auch gerade gemacht.

    Aber leider ist es hier im Norden nicht ganz optimal und das Dach von Nachbarhaus im Dezember und Januar zu hoch, bzw. die Sonne zu niedrig. Da kommt bei mir leider nicht viel von Dach...

    Ich sehe das entspannter.

    Über Geschmack lässt sich nicht streiten und zum Glück sind alle Menschen unterschiedlich. Meistens. Auch bei den berichtenden Youtubern.

    Sonst wäre das mal so richtig langweilig.

    Und niemand wird gezwungen das anzuschauen, was ihm nicht gefällt.

    Da ich kein Steuerberater bin, empfehle ich auf YouTube die Videos vom Steuerberater Stefan Mücke.

    Er erklärt alles ganz genau bezüglich der verschiedenen Steuermodelle bezüglich PV inklusive der aktuellen Änderungen.

    Da das ganze Thema sehr umfangreich sein kann und hier im schriftlichen nur ausartet...

    Oder eben einen Steuerberater Fragen, der sich damit auskennt.


    Die Videos sorgen aber schon für Klarheit. 😊 Und wenn nicht, dann doch lieber den Steuerberater ran lassen.

    Nein, wir reden nicht aneinander vorbei.

    Eigenverbrauch kann mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer besteuert werden.

    Eine Eigenverbrauchssteuer gibt es vom Namen her nicht.


    Mit dem Eigenverbrauch entnimmst du etwas aus dem Geschäftsvermögen und das muss dann besteuert werden.

    Zum einen zahlt man Einkommensteuer auf den Verkauf und Einkommensteuer auf Eigenverbrauch ab 10 KWp Generatorgröße.

    Unter 10 KWp ist man von der Einkommensteuer befreit seit Ende 2021.

    Umsatzsteuer fällt Mitte des Jahres eine weitere Größengrenze. Wenn man sich für das Steuermodell mit Umsatzsteuer entschieden hat.

    Befreiung von der Einkommenssteuerpflicht. Seit Juni 2021 gibt es eine neue 10-kWp-Grenze bei Photovoltaikanlagen. Kleinere Anlagen mit einer Leistung unter 10 kWp unterliegen jetzt nicht mehr der Pflicht zur Versteuerung der Einnahmen aus der Einspeisevergütung.


    Jetzt die Frage: ist deine Anlage kleiner oder genau 10 KWp?

    Wenn kleiner, dann musst du eben nichts nachweisen.


    Wenn gleich oder größer 10, musst du bei der Steuer eine EÜR machen. Je nach Kaufpreis der Anlage, Versicherung, evtl. Reinigungs und Wartungskosten ist der zu versteuernde Gewinn aber aufgrund der sehr geringen Einspeisevergütung sehr, sehr, sehr... gering bis negativ.

    Und wenn negativ, hättest du deinen Nachweis für Liebhaberei...


    Hier gut nachzulesen:


    EEG-Umlage auf Eigenverbrauch seit 2022
    Wer Strom aus Solaranlagen selbst verbraucht, musste bis zum 01.07.2022 eine anteilige EEG-Umlage zahlen. Seither sind Solaranlagen von der Zahlung einer…
    www.energie-experten.org

    Vielleicht vergessen an der Wallbox einzustellen, das ein kleiner Mindeststrom bei Ladung eingespeist wird. Wenn es bei dem Modell, wie bei der Zappi, möglich ist.