Alles anzeigenDie Information ist nicht richtig.
Bestandsanlagen die bis zum 31.12.2021 ans Netz gegangen sind bleiben steuerpflichtig.
Rückwirkend vom 1.1.22 bis zukünftig gilt die entsprechende Steuerbefreieung.
Hier der Fachmann Stefan Mücke dazu:
Bildschirmfoto 2022-12-03 um 09.55.23.jpg
Das ist nicht ganz richtig.
Folgendes wurde gestern beschlossen:
Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023
Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein.…
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Und dort schauen wir mal unter Punkt 2 der Einkommensteuerbefreiung.
Das heisst, auch Bestandsanlagen müssen für das Steuerjahr 2022 keine Einkommensteuer entrichten.